"Wie in den Vorjahren ist auch heute das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Häusern und Anlagen verboten", sagt Jürgen Wiener, Leiter der Ortspolizeibehörde.
Somit sind auch die historischen Innenstädte von Waldshut und Tiengen mit ihren alten Fachwerkhäusern absolutes Böller-Sperrgebiet, denn "unmittelbare Nähe" bedeutet in der Regel einen Umkreis von rund 100 Metern.
Hier darf nicht geböllert werden
Konkret gehören in Waldshut das Spital, das Matthias-Claudius-Haus, die Pfarrkirche am Oberen Tor sowie der Bereich des Unteren Tores mit dem Haberer-Seniorenhaus zu den Schutzzonen. In Tiengen sind es die Stadtpfarrkirche, die evangelische Kirche und der gesamte restliche Innenstadtbereich. Wer dort beim Zünden seiner Raketen erwischt wird, muss mit Geldbußen rechnen.
Das seit 2013 grundsätzlich in den beiden Innenstädten geltende Verbot kommt nicht von ungefähr, denn es geht nicht nur um Ruhestörung besonders empfindlicher Personen. In der Vergangenheit kam es während des Silvesterfeuerwerks zu teils schweren Bränden.
Folglich ist in der Nacht des Jahreswechsels auch mit entsprechenden Kontrollen durch das Ordnungsamt zu rechnen, warnt Wiener. Aber auch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste stehen in Alarmbereitschaft.
Mit welchen Feuerwerkskörpern Sie sicher böllern können
- Sicherheit geht vor: Bei der Wahl der Feuerwerkskörper sollten ausschließlich geprüfte Böller verwendet werden, rät Jürgen Wiener. Zulässig und bei ordnungsgemäßer Verwendung auch sicher sind jene Böller und Raketen, die über ein CE-Zeichen verfügen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn auf importierter Ware wurden bereits gefälschte Prüfsiegel gefunden, sagt der Leiter der Ortspolizeibehörde. Jürgen Wiener empfiehlt, Feuerwerkskörper nur im deutschen Fachhandel zu kaufen, da man dann sichergehen könne, dass die Waren vom Bundesamt für Materialforschung geprüft sind. „Nicht geprüfte Feuerwerkskörper sind lebensgefährlich“, so Wiener. Viel zu hohe Sprengstoffmassen, die nicht mehr in die Klasse des frei verkäuflichen Feuerwerks gehören, unkontrollierte Lunten-Abbrennzeiten und Blindgänger, die erst nach dem Aufheben hochgehen, sorgen immer wieder für schwerste Verletzungen und Todesfälle. Häufig werden in diesem Zusammenhang Böller aus Osteuropa als Ursache genannt.
- Import von Feuerwerk: Aus der Schweiz und aus anderen Nicht-EU-Staaten importiertes privates Silvester-Feuerwerk (Kategorie 2) muss an der Zollstelle angemeldet werden. Zwar gibt es keine mengenmäßige Begrenzung für die Einfuhr, allerdings muss auch diese Ware zwingend über das CE-Prüfsiegel oder jenes des Bundesamts für Materialforschung (BAM) verfügen. Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Die Dunkelziffer der verbotenen Böller ist unbekannt und auch die Anzahl der Sicherstellungen schwankt erheblich. Im Jahr 2015 wurden im Bezirk des Hauptzollamts Singen 528 Sicherstellungen durchgeführt, im Jahr 2016 waren es stattliche 8658 und im Jahr 2017 lediglich 140.
- Historische Hintergründe: Erste Feuerwerke gab es wahrscheinlich bereits vor über 1000 Jahren in Asien, genauer gesagt in China während der Song-Dynastie (960-1270), welche sich in den Anfängen wohl besonders durch laute Knall-Effekte auszeichneten. Das Feuerwerk, wie wir es heute kennen, stammt aber höchst wahrscheinlich aus Italien. Dort hatte sich nach Meinung der Historiker bereits im späten 14. Jahrhundert aus dem aufkommenden Gebrauch von Schwarzpulver eine eigenständige Feuerwerkskunst entwickelt. Die erste Nennung von Feuerwerken findet sich in Schriften aus dem Jahr 1379. Das immer lautere, buntere und eindrucksvollere Spektakel begann daraufhin seinen Siegeszug durch ganz Europa und in die neue Welt.