Abstand halten und Maske tragen. Nur so kann die Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, eingedämmt werden. Einigen scheint das völlig egal zu sein, folgt man einzelnen Beobachtungen.
Auch Gastronomen in Waldshut-Tiengen nehmen die Verordnungen laut Augenzeugen besonders, was die Abstände von Tischen und Stühlen und Namenserfassung betrifft, etwas lockerer. Ist das so? Oder handelt es sich wieder einmal um Einzelfälle? Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt.
Paradigmenwechsel der Landesregierung
Seit dem Monatswechsel ist einiges anders. „Die Landesregierung hat mit der neuen Corona-Verordnung einen Paradigmenwechsel vollzogen“, schreibt die Stadtverwaltung auf Nachfrage.
Bis zum 30. Juni sei geregelt gewesen, dass Einrichtungen grundsätzlich geschlossen zu halten seien, nur im beschriebenen Rahmen geöffnet sein dürften. „Seit dem 1. Juli dürfen Einrichtungen grundsätzlich geöffnet sein, jedoch unter Beachtung flankierender (Hygiene-)Vorschriften“, heißt es.
Weitere Tatbestände bei der Sanktion
Nicht nur das. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die seit Monatsanfang geltende Corona-Verordnung weitere Tatbestände bei der Sanktion von Fehlverhalten eröffne. „Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“ Die Eigenverantwortung der Bürger stehe bei der Gestaltung der Pandemielage an erster Stelle. Jedoch alles im Rahmen der Ge- und Verbote der Landesregierung.
Einzelkontrollen nach Hinweisen
Seit dem 17. März sei der städtische Vollzugsdienst im Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Corona-Vorschriften zu überprüfen. „Auf Hinweise aus der Bevölkerung werden Einzelkontrollen veranlasst.“
Das Vorgehen der Ordnungshüter sei seit dem 1. Juli dreistufig aufgebaut. Zunächst seien Hinweise auf die veränderte Verordnungslage über die drei städtischen Handels- und Gewerbevereine gesteuert worden.
Dialog mit den Gewerbetreibenden
Der städtische Vollzugsdienst habe danach die Händler und Gewerbetreibenden aufgesucht, „um im konstruktiven Dialog die organisatorischen Voraussetzungen zur Einhaltung der sich ändernden Corona-Regeln besprechen zu können.“
Die Verwaltung bekräftigt in ihrer Stellungnahme, dass seit dem 1. Juli nahezu keine neuen Ordnungswidrigkeitsverfahren hätten eingeleitet werden müssen. „Die Verfahren, die einzuleiten waren, stehen in Zusammenhang mit der Verletzung der Quarantänevorschriften“, schreibt die Stadtverwaltung, „die Kollegen vom städtischen Vollzugsdienst berichten von einer guten Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und der Privatwirtschaft“.
Beschwerden kommen nur noch sporadisch
Unternehmer würden die organisatorischen Voraussetzungen umsetzen, um die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten. Nur noch sporadisch kämen Hinweise auf Verstöße.
Aber die Verwaltung gibt klar zu verstehen: „Wir nehmen solche Hinweise ernst und schauen uns die betreffenden Örtlichkeiten an.“ Systematisches, absichtliches Fehlverhalten habe in allen Fällen bisher letztlich ausgeschlossen werden können.
Die Ordnungshüter hätten im Stadtgebiet generell keine anhaltenden, gravierenden Regelverstöße festgestellt. Insgesamt seien 150 Bußgeldverfahren anhängig. Darunter sind Anzeigen der Landespolizei.
Das heißt, das Ordnungsamt hat seit Anfang Juli keine weiteren Sanktionen eingeleitet. „Diese erfreulich niedrige Verfahrenszahl darf man auch als Beleg für den funktionierenden Austausch zwischen Bürgern und öffentlicher Hand werten“, schreibt die Verwaltung.