Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Bad Säckingen einen 56-jährigen Motorradfahrer aus Schwörstadt zu einer Verwarnung sowie 15 Tagessätzen à 40 Euro unter einem Strafvorbehalt von einem Jahr.

Unfall im Wehratal

Der Angeklagte befuhr im Juli 2023 die Landesstraße 148 mit seiner Honda im Wehratal und kollidierte in einer Rechtskurve mit einer entgegenkommenden Yamaha. Sowohl der Unfallverursacher als auch das 27-jährige Unfallopfer erlitten bei dem Zusammenstoß schwere Verletzungen und mussten mit Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden. An beiden Maschinen entstand bei dem schweren Unfall ein Totalschaden.

Bei einem ersten Gerichtstermin konnte keine Verständigung zwischen den beteiligten Parteien erzielt werden, vielmehr beantragte Verteidigerin Claudia Behrschmidt aus Lörrach die Beauftragung eines Sachverständigen.

Der in Obermumpf in der Schweiz lebende Yamaha-Fahrer schilderte in seiner Befragung durch Richterin Jessica Rapsch den Unfallhergang noch einmal aus seiner Sicht: „Ich fuhr mittig in einer Rechtskurve, die nicht einsehbar war und mir kam ein Motorrad auf meiner Spur entgegen“, erklärte der 27-Jährige.

Zeuge bestätigt Darstellung

Bestätigt wurde diese Darstellung durch einen 52-jährigen Motorradfahrer aus der Schweiz, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Nachdem ihn unmittelbar zuvor der Honda-Fahrer überholt habe, sei dieser in der folgenden Rechtskurve geradeaus gefahren und er habe den folgenden Zusammenprall gesehen. „In dieser Millisekunde weicht keiner mehr aus, da hast Du nur Pech gehabt“, erklärte der Zeuge.

Für den vom Gericht beauftragten Verkehrsgutachter stellte sich der Unfallhergang nicht eindeutig dar. Klar sei für ihn lediglich, dass beide Maschinen nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren seien – allerdings seien sie jeweils rechtsseitig kollidiert. Daher könne er nicht ausschließen, dass sich der Yamaha-Fahrer beim Zusammenprall selbst im mittleren Straßenbereich befunden habe.

Es sei jedoch auch möglich, so räumte der Gutachter aus Freiburg im Breisgau weiter ein, dass sich lediglich der Angeklagte auf der falschen Straßenseite befunden habe.

Aufgrund der Aussagen der Zeugen und des Unfallsachverständigen sah Staatsanwältin Simone Bucher die bisherigen Ermittlungsergebnisse bestätigt. In ihrem Strafantrag forderte sie eine Verwarnung für den Unfallverursacher und eine Geldstrafe unter Strafvorbehalt – ein Antrag, dem sich Richterin Jessica Rapsch nach kurzer Beratung anschloss. Der Verurteilte kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlege

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