Heidrun Glaser

Die Aufstellung des Bebauungsplans "In Neuwiesen II" mit der Maßnahme der Innenentwicklung zum Zweck des Baus und der Erweiterung der Kinderkrippe um einen weiteren Gruppenraum wurde als Satzung im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossen. Die abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Insbesondere die geringfügige Überlappung des Baufensters mit der Fläche des daran anschließenden Biotops wurde entsprechend den Wünschen des Landratsamtes angepasst.

Der Gemeinderat entschied weiterhin über die Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren. Die Kindergartengebühr für Kinder ab dem dritten Lebensjahr wird je nach Anzahl der Kinder, die in einem Haushalt leben und noch unter 18 Jahre sind, zwischen einem und vier Euro pro Monat erhöht. Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern zahlt also pro Monat drei Euro mehr. Für Kinder unter drei Jahren wird die doppelte Gebühr erhoben.

Im Schnitt zehn Euro teurer

Trotz dieser Gebührenerhöhung ist immer noch nicht die empfohlenen Kostendeckung der sozialen Spitzenverbände von 20 Prozent der tatsächlichen Betriebsausgaben erreicht, die Schere zwischen tatsächlichen Kosten und entrichteter Elternbeträge wird jedoch etwas kleiner.

Auch die Gebühren für die Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" werden im Schnitt um zehn Euro erhöht. Hier haben die Eltern eine größtmögliche Flexibilität der gewünschten Betreuungszeiten und können zwischen einer Ganztagsbetreuung und einer Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten wählen.

Regelmäßige Betreuung an fünf Tagen möglich

Außerdem besteht die Möglichkeit, sogenannte Ganztages-Abonnements zu kaufen, die mit einer Fünfer-Abo-Karte eine regelmäßige Betreuung in der verlängerten Öffnung an fünf Tagen zu einer Ganztagsbetreuung je nach Bedarf ermöglichen. Die Kosten für die Mittagsverpflegung mit einer warmen Mahlzeit werden mit drei Euro für Kinder ab drei Jahren und mit zwei Euro für Kinder unter drei Jahren beibehalten und separat berechnet.

Erhöhung der Verpflegungskosten noch kein Thema

Alle Kinder in der Einrichtung erhalten ein Frühstück, das täglich aus frischen Zutaten mit Obst und Gemüse vor Ort hergerichtet wird. Dieses Frühstück ist in den Gebühren enthalten.

Aufgrund der Verpflegungskosten entstehen der Gemeinde jährliche Defizite, deshalb wurde diskutiert die Gebühren für das Essen anzuheben. "Es ist uns wichtig, dass unsere Jugend gut und gesund ernährt wird, auch wenn diese Maßstäbe nicht sehr populär sind", erklärte Bürgermeister Georg Eble. Eine Erhöhung der Essensbeiträge gibt es in dieser Runde nicht, für das nächste Jahr ist es aber nicht ausgeschlossen.

Gebühren im Überblick

In den Kindergärten in Wutöschingen, Degernau und Horheim wird die Kindergartengebühr für Kinder ab drei Jahren folgendermaßen angehoben:

  • Ein-Kind-Familie: von 105 Euro auf 109 Euro.
  • Zwei-Kind-Familie: von 84 Euro auf 87 Euro.
  • Drei-Kind-Familie: von 56 Euro auf 58 Euro.
  • Vier- und Mehr-Kind-Familie: von 18 Euro auf 19 Euro. Für Kinder unter drei Jahren wird die Betreuungsgebühr verdoppelt.

In der Kinderkrippe wird die Gebühr auf einen Stundensatz, je nach Alter über drei Jahren oder unter drei Jahren der Kinder festgelegt. Bei Kinder über drei Jahren liegt dieser wie folgt:

  • Ein-Kind-Haushalt bei 18,10 Euro.
  • Zwei-Kind-Haushalt bei 13,81 Euro.
  • Drei-Kind-Haushalt bei 9,21 Euro.
  • Vier-/Mehr-Kind-Haushalt: 3,02 Euro.

Im Vergleich dazu zahlen Eltern mit einem Kind unter 18 Jahren für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren 55,83 Euro pro Stunden, mit zwei minderjährigen Kindern pro Stunde für ein Kind unter drei Jahren 41,50 Euro, bei drei Kindern 28,17 Euro und ab vier Kinder 11,17 Euro. Die neuen Gebühren gelten ab 1. September.