Es war ein langes Ringen, Diskutieren und sogar Streiten, bis alle neuen Regelungen zum Lager- sowie Badeverbot in den Uferparks von Bodman-Ludwigshafen festgezurrt waren. Nicht nur in der Ratssitzung am Dienstagabend, sondern auch in den vergangenen fünf Monaten.

Und trotzdem ist es noch nicht ganz vorbei: Der Rat muss am 20. Juli noch die Satzung der neuen Ufernutzungsverordnung beschließen. Das hätte eigentlich am Dienstag gemacht werden sollen, doch in der Debatte kam es zu einem anderen Ergebnis als im vorbereiteten Entwurf. Dieser muss daher noch überarbeitet werden.

Der Grund der erneuten Debatte

Nach Anregungen aus dem Bürgerdialog und notwendigen Änderungen, auf die das Landratsamt aufmerksam gemacht hatte, sprach der Rat erneut über das Lagerverbot in den Uferanlagen sowie das Badeverbot, das in den Parks in bestimmten Zeitfenstern gelten soll. Genauer gesagt, wird es eigentlich ein Zugangsverbot zum See. Hinzu kam die endgültige Entscheidung über den Einsatz von Sicherheitskräften zur Unterstützung des Gemeindevollzugsdienstes.

Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen darf nach Paragraf 21 des Wassergesetzes das Verhalten im Uferbereich regeln, also zum Beispiel ob man von dort aus ins Wasser gehen darf oder nicht. Das Baden selbst dürfe nicht geregelt werden. Auf diesen Paragrafen fußt die kommende Ufernutzungsverordnung. Zum Verhalten im Uferbereich gehört laut Hauptamtsleiter Stefan Burger auch das Lagern. Der Satzungsentwurf sei im Vorfeld mit dem Landratsamt abgestimmt worden.

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So sieht es nun beim Lagerverbot aus

Der Rat legte zunächst die genaue Definition fest, was lagern bedeutet und was unerwünscht ist, da es noch Unklarheiten gab. Das Aufstellen von Liegen, Sonnenstühlen und Grills ist zum Beispiel verboten. Lagern bedeutet auch, nach dem Schwimmen länger als 20 Minuten auf einer Decke am Ufer zu sitzen. Das entspreche in etwa der Zeit einer Runde vom Gemeindevollzugsdienst, wie Hauptamtsleiter Stefan Burger in der Sitzung zum Vorschlag dieses Zeitraums erklärte. So wird auch das Rasten auf Radtouren möglich.

Das Lagern ist in den Uferparks grundsätzlich verboten, nur im Bereich des Spielplatzes direkt am Wasser in Bodman dürfen die Aufsichtspersonen der Kindern länger sitzen bleiben. Der Rat beschloss beziehungsweise bestätigte diese Regelungen. Allerdings wies Michael Koch (CDU) darauf hin, dass oft sehr viel mehr Leute im Spielplatzbereich säßen, manchmal zehn Personen für ein Kind. So werde diese Regelung umgangen.

Stelen haben die bisherigen Banner ersetzt und weisen auf die Regeln in den Uferparks von Bodman-Ludwigshafen hin. Hier der Uferpark Bodman.
Stelen haben die bisherigen Banner ersetzt und weisen auf die Regeln in den Uferparks von Bodman-Ludwigshafen hin. Hier der Uferpark Bodman. | Bild: Löffler, Ramona

Lockerung beim Baden in Bodman

Burger hatte verschiedene Varianten für den Zugang zum See zum Baden vorbereitet. Letztendlich entstand aber ein anderes Ergebnis. Für Bodman bedeutet dies, dass es unter der Woche erlaubt ist, im Uferpark ins Wasser zu gehen. Am Wochenende ist es im Zeitraum zwischen 10 und 17 Uhr verboten – ausgenommen im neu definierten Teilbereich in der Uferkurve am Restaurant Gallardo. Dies soll einen Ausgleich bringen, da Bodman bisher nichts Vergleichbares zum Waschplatz hat, an dem in Ludwigshafen das Baden immer erlaubt ist. Es gilt aber in den Bodmaner Uferanlagen trotz allem immer grundsätzlich das beschlossene Lagerverbot.

Christoph Leiz (Grüne) bat um mehr Kontrollen, da viele Leute Sitzmöbel oder Sonnenschirme anschleppen würden. Diese Kontrollen soll es laut Ratsbeschluss geben.

Im Uferpark Bodman ist der Seezugang zum Baden zwar am Wochenende zwischen 10 und 17 Uhr verboten, doch an der Uferkurve beim Gallardo ...
Im Uferpark Bodman ist der Seezugang zum Baden zwar am Wochenende zwischen 10 und 17 Uhr verboten, doch an der Uferkurve beim Gallardo immer erlaubt. | Bild: Löffler, Ramona

Verschärfung in Ludwigshafen

Im Bereich des Kiosks und des Hotels Adler ist künftig komplett der Zugang zum See zum Baden verboten. Hier war sich das Gremium schnell bei einer Enthaltung einig, dass Baden dort unerwünscht ist.

Dafür gab es eine umso größere Debatte mit Streit um den Schlösslepark. In den vorbereiteten Varianten stand ein Vorschlag für ein teilweises Verbot. Alwin Honstetter (CDU) merkte an, dass dies Fragen aufwerfen könnte. Claudia Brackmeyer (SPD) forderte, das Schwimmen unter der Woche dort immer zu erlauben und nicht einzuschränken.

In der folgenden Diskussion entstand ein kleiner Streit zwischen mehreren Rätinnen darüber, wie es dort in vergangenen Jahrzehnten gehandhabt oder möglich gewesen sei, und dass es das Strandbad sowie den Waschplatz gebe. Sonja Hildebrand (Freie Wähler) wies schließlich darauf hin, wie wichtig es sei, die Leute in den Griff zu kriegen, die sich nicht an die Regeln halten. Es müssten Kompromisse eingegangen und in dieser Saison ausprobiert werden.

Letztendlich war die Mehrheit dafür, den Seezugang zum Baden im Schlösslepark täglich zwischen 10 und 17 Uhr zu untersagen. Davor und danach ist es möglich. Am Waschplatz, der ein öffentlicher Seezugang ist, bleibt Schwimmen immer erlaubt.

Der Schlösslepark befinde sich aus dieser Perspektive rechts vom Zollhaus. Links bei Kiosk und Adler ist der Seezugang zum Baden ...
Der Schlösslepark befinde sich aus dieser Perspektive rechts vom Zollhaus. Links bei Kiosk und Adler ist der Seezugang zum Baden verboten. Im Schlösslepark ist es zu bestimmten Zeiten untersagt. | Bild: Achim Mende

Security ab jetzt regelmäßig im Einsatz

Obwohl die Änderungen der Polizeiverordnung sowie die Satzung zur Ufernutzung erst noch beschlossen werden müssen, gelten die übrigen Teile der Polizeiverordnung. Aus diesem Grund und weil die Planung notwendig sei, stimmte der Gemeinderat über den Einsatz von Security-Kräften in dieser Saison ab. „Es ist ein großer Kostenblock, aber wir kriegen es nicht anders hin“, sagte Bürgermeister Matthias Weckbach im Hinblick auf die Situationen in den Uferanlagen. Die Kosten liegen bei rund 117.000 Euro. Die Mehrheit war dafür, doch es gab auch drei Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Der Rat ermächtigte Weckbach, über den Einsatzumfang der Security nach Bedarf und Wetterlage zu entscheiden.

Zwei Männer stören wiederholt die Sitzung

Die Debatte lief übrigens nicht ohne Störungen ab. Zwei Männer, die erst zu diesem Tagesordnungspunkt kamen, kommentierten und fragten zwei Männer laufend. Matthias Weckbach wies erst freundlich auf die Regeln im Rat hin und dass es kürzlich den Bürgerdialog zum Badeverbot gab. Doch die Besucher störten weiterhin so sehr, dass er sie des Saales verweisen musste. Einer kehrte zurück und provozierte erneut Streit. Zuschauer und Weckbach ermahnten ihn, doch Weckbach musste ihn erneut hinaus werfen.

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