Die Gemeinden und Bürger, die sich gegen den geplanten Kiesabbau im Naherholungsgebiet Dellenhau wehren, brauchen einen langen Atem. Der Kiesabbau im Dellenhau ist seit bald zehn Jahren in der Diskussion. Die Gegner, die das Landschaftsschutzgebiet und Naherholungsgebiet erhalten wollen, fanden bisher wenig Gehör. Hoffnung machte ihnen eine im August 2021 nachträglich angeordnete Umweltverträglichkeitsprüfung des Regierungspräsidiums. Sie wurde angeordnet, weil sich die Rechtslage verändert hat.
Umfang der Untersuchung im März festgelegt
Diese Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werde aktuell durchgeführt, erklärt Jens Bittermann, Pressesprecher des Landratsamt, auf Nachfrage und informiert damit über den aktuellen Stand des Verfahrens. Der Untersuchungsumfang sei im Rahmen eines öffentlichen Scoping-Termins am 23. März festgelegt worden. Bei einem solchen Termin werden Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen eines Vorhabens festgelegt.
Kieswerk erstellt den Umweltbericht
Es sei nun die Aufgabe der Vorhabenträgerin, unter Beachtung des festgelegten Untersuchungsrahmens einen sogenannten UVP-Bericht zu erstellen und diesen dem Landratsamt vorzulegen. Vorhabenträgerin ist das Kieswerk Birkenbühl, das im Dellenhau Kies abbauen möchte und dafür 2020 eine Genehmigung erhalten hat. „Sobald der UVP-Bericht vorliegt, wird das Landratsamt diesen unter Einbindung der betroffenen Fachbehörden und der tangierten Gemeinden prüfen“, so Bittermann. Wann die UVP abgeschlossen sein werde, könne daher im Moment noch nicht gesagt werden.
Vier Gemeinden hatten geklagt
Die Bürgermeister der vier angrenzenden Gemeinden Singen, Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen sahen sich in der nachträglichen Anordnung der UVP darin bestätigt, dass die Genehmigung vorschnell erteilt wurde. Sie hatten schon gegen die Genehmigung Widerspruch eingelegt und dann im April 2021 vor dem Verwaltungsgericht gegen das Gesamtverfahren geklagt.
Bürgermeister wollen, dass Folgen richtig untersucht werden
„Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gibt dem Land die Gelegenheit, die von den umliegenden Gemeinden vorgetragenen Belange endlich ausreichend zu untersuchen, dann aber auch zu berücksichtigen“, schreibt Hilzingens Bürgermeister Holger Mayer in Absprache mit den drei anderen betroffenen Gemeinden. Hier gehe es insbesondere um die erhebliche Emissionsbelastung durch den LKW-Verkehr, die Beeinträchtigung des Grundwassers und Zerstörung und Beeinträchtigung des Waldes in seiner Erholungs- und Klimaschutzfunktion.
Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfen
Die Umweltverträglichkeitsprüfung dürfe nicht zu einem lästigen, nur formal nachzuholenden Verfahrensschritt degradiert werden, so Holger Mayer weiter. Vielmehr müsse auf der Grundlage ihrer neuen Erkenntnisse auch neu und ergebnisoffen über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens entschieden werden, und zwar auf der Grundlage des dann aktuellen Sach- und Rechtsstandes.
Gemeinden wollen gehört werden
Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der inzwischen geänderte Regionalplan für das Gebiet gerade keinen Kiesabbau mehr vorsieht. „Selbstverständlich müssen bei dieser erneuten Prüfung des Antrags auch die Gemeinden nach den gesetzlichen Vorgaben wieder beteiligt werden. Aber auch hierfür müssen die Gemeinden (erneut) gerichtlich kämpfen“, schreibt der Hilzinger Bürgermeister in einer Stellungnahme.