Die Korbinian-Brodmann-Grundschule in Liggersdorf bietet seit einigen Jahren für ihre Schüler Schwimmunterricht im Hallenbad in Stockach an, der Überlassungs- und Nutzungsvertrag mit den Stadtwerken Stockach war im Juli 2017 unterzeichnet worden. Aktuell beläuft sich der finanzielle Aufwand für diesen Unterricht auf 700 bis 800 Euro im Jahr.

Die Summe ist aber nicht mehr ausreichend: Es müssten für den Transport der Kinder nach Stockach von der Gemeinde 1600 bis 2500 Euro mehr pro Schuljahr zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Schluss kamen die Einrichtung, der Elternbeirat und die Verwaltung, welche das Thema in der jüngsten Hohenfelser Gemeinderatssitzung mit ihren Räten diskutierte.

Zustimmung nur unter einer Bedingung

Das Gremium stimmten dem Vorschlag zwar zu, jedoch nur unter einer Bedingung: Wenn in der Grundschule neue Termine für den Schwimmunterricht geplant werden, sollte von betreffenden Planern unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Termine auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr vereinbar sind, so dass mit dem Linienbus gefahren werden kann.

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Im Rat gab es, obgleich sich alle über die Wichtigkeit des Schwimmunterrichts einig waren, mehrere kritische Stimmen. Harald Benkler (BLH) hob hervor, dass der Transport der Kinder zum Schwimmunterricht in den vergangenen Jahren stets durch das Engagement der Eltern gut funktioniert habe. Sebastian Schmidt (FUW) fragte, warum man überhaupt über das Thema sprechen müsse – schließlich sei es enorm wichtig, dass die Kinder die Schwimm-Grundkenntnisse lernen. Dies müsse auch im Sinne der Eltern sein, die dies unterstützen sollten.

„Früher ging es auch ohne Unterstützung der Gemeinde“

Stefan Bezikofer (BLH) sprach an, dass heute oft beide Elternteile viel mehr arbeiteten als früher, darum müsse man solche Familien mehr unterstützen. Karlheinz Lehmann (FUW) sagte jedoch: „Was heißt früher? Früher, also noch vor ein paar Jahren, hat es auch ohne die Unterstützung der Gemeinde funktioniert. Und früher haben auch oft beide Elternteile gearbeitet. Schließlich wurde der Begriff des „Schlüsselkindes“ in den 80er Jahren begründet und erfunden. Dies resultierte daraus, dass kein Elternteil zuhause war, wenn das Kind aus der Schule kam. Diese Kinder hatten auch das Schwimmen gelernt – anscheinend mehr als heute.“

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Laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist das Schwimmen-Lernen für Kinder ab fünf Jahren möglich. Es gehöre zum wichtigsten Schutz vor Ertrinkungsunfällen, die die zweithäufigste Art tödlich verlaufender Unfälle im Kindesalter sind. Noch weitaus höher, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sei die Zahl der „Beinahe-Ertrinkungsunfälle“ mit nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Besonders gefährdet seien Kinder bis ins Grundschulalter.