Einige Anwohner hatten die 150 Euro oder den Differenzbetrag zu den früher geltenden 30,70 Euro zurückgefordert. Jetzt kommt die gute Nachricht, auf die mancher schon gewartet hat: Autofahrer, die vor Monaten bereits ihre Jahresgebühr fürs Bewohnerparken bezahlt haben, bekommen für die Zeit bis 1. Oktober ihr Geld zurück.
Der Gemeinderat hat dafür als letzte Instanz den Weg freigemacht. Die Stadt muss das Geld zurückzahlen, weil die Rechtsgrundlage für die Verfünffachung der Gebühren im Paradies, in der Altstadt und in Teilen von Petershausen nicht rechtmäßig eingeführt worden war. Grund dafür war die Aussetzung der städtischen Gebührensatzung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig am 13. Juni, weshalb die Bewohner-Parkausweise zeitweise gratis waren.
Ab 1. Oktober steht die Rechtsgrundlage nun auf einer juristisch sauberen Grundlage. Die Stadt rechnet damit, etwa 170.000 Euro zurückgeben zu müssen. Für die Erstattungsanträge stellt die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben ein Formular auf der Internetseite bereit, das ausgefüllt und dann per Post der E-Mail zurückgeschickt werden muss. Eine persönliche Klärung beim Bürgeramt ist demnach nicht vorgesehen.
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