Der Vatertag in Konstanz und seinen Vororten. Tausende gut gelaunte Menschen sind auf den Beinen, verbringen einen herrlichen Feiertag an den Promenaden, auf den Terrassen der wieder geöffneten Gaststätten, in den Biergärten – und natürlich auch in den Strandbädern.

Das sagt die Corona-Verordnung
In den städtischen Bade-Einrichtungen am Hörnle, in Litzelstetten, Dingelsdorf oder Wallhausen liegen die Menschen auf den Wiesen, essen ihr Eis, schmökern im Lieblingsbuch oder unterhalten sich. Alles kein Problem, so lange man sich an die Vorgaben der Corona-Verordnung hält: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum, also auch auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen, ist bis zum 5. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Und das sagen die Gäste dazu
So weit, so gut. Nur: Ins Wasser dürfte eigentlich niemand. Doch Fakt war gestern: Wer ins Wasser gehen wollte, tat dies auch. „Ich hatte keine Ahnung von dem Verbot“, berichtete Aaron Geiger. „Ich halte das auch für etwas übertrieben. Kontrolliert wird das ja offenbar auch nicht, also ist das eher inkonsequent.“
Drei Studenten hatten noch nasse Haare, als sie durch den SÜDKURIER vom Verbot erfuhren. „Was soll das?“, fragten sie. „Einerseits soll das verboten sein, andererseits wird das nicht überwacht. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass das ein guter Kompromiss ist. Wir verstehen das Verbot jedenfalls nicht. Es hält sich ja niemand daran.“
Auch Blick auf die Liegewiesen zeigte: Die Menschen sind offenbar müde von den Corona-Verordnungen und überschreiten die Grenzen vermehrt. Abstand hielten nicht alle. „Nicht jeder bemerkt die Hinweisschilder, dass das Baden verboten ist“, vermutet Tino Schuman, Wirt des Hörnle-Restaurants, das wieder geöffnet hat. „Die Menschen wollen raus, wollen in Gaststätten, an den Strand, in den See.“
Die Polizei beobachtete am Vatertag einige Verstöße gegen die Corona-Verordnung. „Das Volk war unterwegs und genoss den Tag“, sagt Harald Klaiber vom Polizeipräsidium Konstanz. „Für uns ist das schwierig, obwohl die Menschen meistens einsichtig sind.“

Die Landesverordnung zur Corona-Pandemie fordert, Schwimmbäder bis 5. Juni geschlossen zu halten. Nach einer rechtlichen Prüfung geht die Konstanzer Bädergesellschaft davon aus, dass auch Strandbäder als Schwimmbäder zu bewerten sind, weil dort im Normalfall unter Aufsicht geschwommen werde.
Konstanz hat ein Platzproblem
Doch die Grenzstadt, in der die beliebten Freizeitgebiete in der Schweiz gerade nicht erreichbar sind (Freizeitbedürfnisse gehören nicht zu den Gründen für einen Grenzübertritt), und die sonstigen Freiräume vorwiegend am Wasser liegen, hat ein Platzproblem, würde sie jetzt die Freibäder unzugänglich machen. Oberbürgermeister Uli Burchardt machte deutlich, dass er keinen Sinn darin sieht, den Raum für Badefreudige weiter zu verengen. Schon mit den Flächen der Freibäder werde es manchmal eng im Freien. „Uns fehlt der Auslauf im Thurgauer Hinterland.“
Keine Aufsicht, keine Duschen, kein Planschbecken
Also schließt die Stadt ihre Freibäder, indem sie keine Badeaufsicht bereit stellt, die Duschen abstellt, und das Kinderplantschbecken trocken lässt, sie riegelt diese aber nicht ab. Am Hörnle sind Kiosk und Toiletten geöffnet. Jeder kann zudem auf die Liegewiese, und ins Wasser. Um nicht in Haftung genommen zu werden, weil es keine Aufsicht gibt, wurden nach Angaben des OB Schilder aufgestellt, die das Baden verbieten.
Mit Sanktionen bei Verstößen sei aber nicht zu rechnen. „In Konstanz sind die Bäder geschlossen, nicht gesperrt“, betonte Uli Burchardt im Gemeinderat. Formal gebe es „keinen Badebetrieb.“ Uli Burchardt weiß genau, was dennoch an warmen Tagen passiert: „Die Leute werden ins Wasser springen.“ Die Menschen davon abzuhalten, betrachtet er als aussichtloses Unterfangen. „Ich kann in Konstanz keine Badestellen sperren. Konstanz ist eine Badestelle.“
Verständnis für die Auflagen schwindet
Er hofft, dass in den Freibädern und auf den anderen Freiflächen am See die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Stadt beobachte dies, und müsse feststellen, dass es im Herosé-Park zeitweise grenzwertig sei. Es sei auch deutlich, dass bei den Bürgern zunehmend das Verständnis für die Corona-Auflagen schwinde.
Christopher Pape von der Pressestelle der Konstanzer Bädergesellschaft betonte auf Anfragen, was formal gilt: „Ja, das Baden ist innerhalb des Geländes der Strandbäder nicht erlaubt, auch nicht auf eigene Gefahr.“ Aber er stellt auch fest: „Die meisten Strandbäder sind frei zugänglich und auch die Nutzung der Wiesen ist im Rahmen der Corona-Verordnung gestattet.“
Würde das Gelände nicht zum Baden genutzt, sei alles innerhalb des erlaubten Rahmens, so dass auch keine Strafen zu befürchten seien. Die Einhaltung des Badeverbots und weiterer Vorgaben werde nicht von der Bädergesellschaft selbst kontrolliert. Laut Christopher Pape sei dies Aufgabe des kommunalen Ordnungsdiensts. Die Insel Reichenau betrachtet in der Frage, ob Strandbäder zu den Schwimmbetrieben gehören, die geschlossen gehalten werden müssen, als Auslegungssache. Sie betrachtet sie eher Freitluft-Sportanlage, die öffnen darf. Sie hält nun die Liegewiese offen, die Infrastruktur aber geschlossen.
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