Zur Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land veranstalten viele Gaststätten Public Viewings. Auch in Konstanz gibt es dafür viele Angebote. Die Spielzeiten gehen in diesem Jahr oftmals bis in den späten Abend und kollidieren dadurch mit der Sperrzeit für die Gastronomie. Aus diesem Grund hat das Bürgeramt der Stadt Konstanz eine Allgemeinverfügung für Gastronomen erlassen, damit die Spiele in ganzer Länge ausgestrahlt werden können.
Was bewirkt die Allgemeinverfügung?
In einer Pressemitteilung teilt die Stadt Konstanz mit, dass die Allgemeinverfügung das Public-Viewing-Angebot für Gastronomen vereinfache. Demnach ist „auf Freiflächen, für die eine gültige Gastro-Konzession vorliegt, eine Übertragung der Spiele auch über 22 Uhr hinaus“, genauer gesagt bis 24 Uhr, erlaubt.
„Die Übertragung der Spiele endet in der Regel um 23 Uhr. Spätestens nach Eintritt der Sperrzeit um 24 Uhr ist die Public-Viewing-Veranstaltung zu beenden“, heißt es weiter im Schreiben der Stadt. Die Ausnahmegenehmigung gilt für den Zeitraum der Europameisterschaft – also vom 14. Juni bis einschließlich zum 14. Juli 2024.
Im Normalfall sind für Musik- oder Filmvorstellungen im Freien Ausnahmegenehmigungen notwendig, da diese die Nachtruhe der Anwohner stören könnten. Aus Lärmschutzgründen gilt deshalb die Sperrzeit für Außenbereiche von Gaststätten normalerweise ab 22 Uhr. Die Sonderregelung besagt jetzt, dass die Fußballspiele der EM trotz der Lautstärke und eventueller Störung der Anwohner bis maximal 24 Uhr übertragen werden dürfen.
„Wir wissen, dass zahlreiche Antragsverfahren und behördliche Vorgänge zeitaufwändig sind. Daher haben wir gern einen offenen Blick darauf, wo wir selbst Möglichkeiten haben, uns im Miteinander das Leben einfach zu machen“, erklärt Christine Barth vom Konstanzer Bürgeramt.
Weiter wird sie in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Für die EM 2024 braucht es das ansonsten notwendige Verwaltungsverfahren mit Antrag und Einzelgenehmigung nicht. Gastwirte, die auf ihren konzessionierten Flächen die Spiele übertragen wollen, müssen also nichts beantragen, sondern lediglich bei der Übertragung auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht nehmen.“
Den Gastronomen steht beim Public Viewing in den kommenden Wochen nichts mehr im Weg und auch Fußballbegeisterte können sich auf das Rudelgucken freuen.