Ein Termin bei der Polizei ist für einen 35-Jährigen am Mittwochmittag, 13. März, völlig aus dem Ruder gelaufen. Schuld daran hat er allerdings selbst, wie aus einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Konstanz hervorgeht.

Der vorgeladene Mann war demnach mit einem Motorrad zum Revier am Benediktinerplatz gefahren und dann mit Helm und teilweiser Motorradkluft bei den Beamten vorstellig geworden. Soweit war alles gut, doch im Gespräch mit ihm stellten die Polizisten Anzeichen auf den vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln fest.

Blutentnahme und Durchsuchung

Statt wieder nach Hause fahren zu dürfen, musste der Vorgeladene die Beamten zu Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten. Damit nicht genug: Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des 35-Jährigen entdeckten die Ordnungshüter mehrere hundert Gramm Marihuana, bereits zum Verkauf verpackt, und diverse rezeptpflichtige Medikamente.

Den Mann erwartet nun nicht nur eine Anzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss, sondern auch wegen des Verdachts des Handelns mit Betäubungsmitteln. Die anstehende Legalisierung des Cannabis-Konsums ändere daran nichts, wie Polizeisprecherin Katrin Rosenthal auf Anfrage sagte. Der Handel bleibe verboten, „und im Straßenverkehr gelten dieselben Drogenregeln wie jetzt weiter.“

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Laut Autoclub ADAC hat der Gesetzgeber beim Konsum harter Drogen null Toleranz. Das heißt: Der Führerschein ist weg. Nur Cannabis werde anders beurteilt. Hier kommt es auf das konkrete Konsumverhalten an.

Grenzwert in Deutschland niedrig

An sich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der unter Cannabis-Einfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt; der im Vergleich zu anderen Ländern verhältnismäßig niedrige Grenzwert des Wirkstoffs THC liegt hier bei einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum (Schweiz: 1,5). Weil sich THC so langsam abbaut, dürften Dauerkiffer faktisch überhaupt nicht mehr fahren. Sonderfall ist medizinisches Cannabis – es sei denn, Konsumenten zeigen dadurch Ausfälle.

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Der Grenzwert soll nach der Legalisierung nun aber auf wissenschaftlicher Grundlage überprüft werden. Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfehlen nach Angaben des ADAC die Anhebung. Für Delinquenten, die jetzt erwischt werden, kommt das aber so oder so zu spät. Warum der mutmaßliche Marihuana-Händler ursprünglich bei der Polizei vorgeladen war, wollte Sprecherin Rosenthal auch auf Anfrage nicht sagen.