Mit Dübel wird‘s übel – diesen Grundsatz hat ein 27-jähriger Opelfahrer am Dienstagmorgen, 3. Januar, auf der Reichenaustraße in Konstanz außer Acht gelassen.
Wie das Polizeipräsidium mitteilte, musste der stadtauswärts fahrende junge Mann gegen 8 Uhr an der Kreuzung mit der Opelstraße an einer Polizeistreife vorbei. Dabei fiel den Beamten auf, dass der Opelfahrer eine „sehr große Zigarette“ rauchte, so Sprecherin Katrin Rosenthal.
Typischer Geruch beim Öffnen des Fensters
Eine Kontrolle brachte Gewissheit. Bereits beim Öffnen des Fahrerfensters quoll aus dem Wagen der bekannte süßlich-würzige Geruch – der Mann rauchte einen Joint, umgangssprachlich auch als Dübel oder Bubatz bezeichnet.
Der junge Mann musste sein Auto stehen lassen und die Polizisten zur Blutentnahme in ein Krankenhaus begleiten. Ihn erwartet eine Anzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss.
Niedriger Grenzwert in Deutschland
In Deutschland gilt ein vergleichsweise niedriger Grenzwert für kiffende Autofahrer. Wen die Polizei mit einem Nanogramm oder mehr des Hanfwirkstoffes THC pro Milliliter Blutserum hinterm Steuer erwischt, dem drohen heftige Strafen: Schon beim ersten Mal beträgt das Bußgeld 500 Euro, es gibt zwei Punkte in Flensburg, und die Fahrerlaubnis ist für einen Monat weg.
Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar haben Experten im vergangenen Jahr jedoch eine Anhebung des Grenzwertes gefordert, wie der Automobilclub ADAC berichtet. Momentan sei er so gering, dass er lediglich den Konsum bestätige. Eine Beeinträchtigung oder Verminderung der Fahrtüchtigkeit lasse sich dagegen wissenschaftlich nicht belegen.
Die voraussichtlich für 2024 geplante Legalisierung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis darf nach Ansicht des ADAC allerdings keine Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben. Soll heißen: Die Teilnahme unter nachweisbarem Drogeneinfluss muss verboten bleiben. So wie es ja auch beim ebenfalls legalen Alkohol einen Grenzwert für die Fahrzeugnutzung gibt.
Bis zu 100 Nanogramm nach dem Kiffen
Dem jungen Mann von der Reichenaustraße nützt die ganze Diskussion ohnehin nichts. Bei einer „sehr großen Zigarette“ kommt man schon mal auf Werte zwischen 50 und 100 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum – das ist jenseits aller von Wissenschaftlern empfohlenen Werte. Eine Analyse des Interdisziplinären Zentrums für Verkehrswissenschaften an der Universität Würzburg hatte beispielsweise im Jahr 2005 analog zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol bei THC einen Grenzwert von sieben bis acht Nanogramm nahegelegt.
In der Schweiz sind 1,5 Nanogramm die rote Linie – ebenfalls ein Wert im unteren Spektrum. Die Faustregel hier wie da lautet: Wer regelmäßig kifft, ist wegen des langsamen THC-Abbaus im Prinzip niemals fahrtauglich. Wer nur selten raucht, sollte vor dem Autofahren mindestens zwölf Stunden nicht gekifft haben.
Und schon gar nicht, während er hinter dem Steuer sitzt.