Wenn es einer Person nach der Einnahme von illegalen Rauschmitteln nicht gut geht, sie aber noch ansprechbar ist, bringen Sie sie an einen ruhigen Ort. Geben Sie ihr zu trinken.
- Wenn die Person überhitzt oder ängstlich ist, ist Wasser am Besten.
- Wenn die Person zittrig ist, sind zuckerhaltige Getränke gut geeignet. Niemals alkohol-, koffein- oder teeinhaltige Getränke – das kann sonst zu Wechselwirkungen mit genommenen Substanzen führen.
Rufen Sie einen Rettungswagen, wenn die Person droht bewusstlos zu werden, die Person nicht ansprechbar ist und durch sanftes Rütteln an der Schulter und einen Kniff in den Oberarm nicht zu wecken ist, die Person krampft oder die Person nur schwer oder gar nicht atmet. Die Notrufnummer ist die 112.
Was muss ich am Telefon sagen?
Wer den Notruf wählt und zugleich den suchtkranken Patienten vor strafrechtlichen Folgen schützen will, kann am Telefon zunächst auch nur die Symptome beschreiben. Zum Beispiel „Atemstillstand“, „Krampfanfall“ oder „Person ist nicht ansprechbar“.
Es ist sehr wichtig, den Sanitätern und Notärzten aber, sobald sie eingetroffen sind, mitzuteilen, welche Substanzen konsumiert wurden. Nur so können sie dann richtig reagieren. Sanitäter und Notärzte unterliegen der Schweigepflicht und setzen keine Ermittlung oder Strafverfolgung in Gang.
So können Sie Erste Hilfe leisten
Leisten Sie dann Erste Hilfe. Dabei gilt: Schützen Sie sich selbst, entfernen Sie zum Beispiel – sehr vorsichtig – Spritzen oder Glasscherben.
- Krampfanfall: Wenn eine Person krampft, versuchen Sie, die Person auf den Boden zu legen. Schränken Sie die Bewegungen der Person nicht ein. Halten Sie die Person nicht fest. Schützen Sie den Kopf der Person mit einem Pullover oder anderen weichen Gegenständen.
- Bewusstlosigkeit: Wenn eine Person droht bewusstlos zu werden, bringen Sie die Person in die stabile Seitenlage. Wenn eine Person bewusstlos ist und Sie keine Atemgeräusche hören und/oder keinen Puls spüren, legen Sie die Person auf den Rücken, überstrecken ihren Hals und haben ihr Kinn an. So befreien Sie die Atemwege.
- Atemstillstand: Wenn eine Person kaum oder gar nicht atmet, beginnen Sie mit Maßnahmen zur Wiederbelebung. Nicht vergessen: Legen Sie die Person auf den Rücken und überstrecken Sie den Hals der Person und heben ihr Kinn an, um die Atemwege zu befreien.
Was tun, wenn die Person nicht atmet?
Dann leiten Sie die Herz-Lungen-Wiederbelebung ein. Legen Sie einen Handballen mittig auf das untere Drittel der Brust. Legen Sie die andere Hand darauf. Verschränken Sie die Finger. Strecken Sie Ihre Arme durch. Drücken Sie senkrecht von oben auf die Brust.
Pressen Sie zweimal pro Sekunde circa fünf Zentimeter tief nach unten. Entlasten Sie dann die Brust für die gleiche Dauer komplett, aber nehmen Sie nicht die Hand von der Brust. Pressen. Entlasten. Pressen. Entlasten. Denken Sie an den Rhythmus des Lieds „Stayin‘ Alive„ von den Bee Gees.
Stoppen Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen erst, wenn Hilfe eingetroffen ist oder die Person wach wird oder normal zu atmen beginnt.
Wissenswertes zu Überdosierungen
Bei Überdosierungen mit Opiaten und Opioiden, wie zum Beispiel Heroin, hilft das Nasenspray Naloxon. Es ist ein Opiat- und Opioid-Gegenspieler. Es kann auch bei Mischkonsum mit Opiaten und Opioiden angewandt werden. Naloxon ist verschreibungspflichtig. Die Verabreichung ist kompliziert, über die Landesstelle für Suchtfragen kann man sich dazu informieren.
Kochsalzlösungen helfen nicht bei Überdosierungen und können dazu führen, dass sich Betroffene erbrechen und im schlimmsten Fall daran ersticken.