Wer zu viel Alkohol trinkt, neigt zur Auf- bis Ausfälligkeit. Das ist weder überraschend noch neu. Insofern scheint der Vorschlag der Stadt – Schluss mit Alkohol am Herosé – auf den ersten Blick folgerichtig. Würde er im besten Fall doch bedeuten: Mehr Ruhe für die Bewohner und ein friedvolles Miteinander am begehrten Areal am Seerhein.

Weil der zweite Blick aber gleich mehrere Haken preisgibt, ist der Stadt zu wünschen, dass die rechtliche Prüfung des Alkoholverbots negativ ausfallen wird.

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Der Konflikt würde nur woandershin verlagert

Noch ist zwar völlig offen, zu welchen Uhrzeiten und

wo genau ein Verbot gelten soll. Oberbürgermeister Uli Burchardt spricht vage vom „Herosé-Areal und angrenzenden Bereichen“. Und schon damit zeigen sich die wackligen Beine des Vorstoßes: Der Interessenskonflikt zwischen ruhebedürftigen Nachbarn und feiernden bis über die Stränge schlagenden Menschen
würde sich nur verlagern.

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Wer will Anwohnern nahe des gegenüberliegenden Ufers oder der Seestraße erklären, dass für ihre Ruhe andere Regeln gelten als am Herosé? Die bekannten Probleme – dröhnende Musik, nächtliches Gegröle und allgemeine Rücksichtslosigkeit – verlagerten sich zuletzt bereits ohne gebietsweises Verbot von Bier, Wein und Schnaps dorthin.

Für Feiernde fehlen in Konstanz die Alternativen – auch ohne Corona-Beschränkungen

Es ist schlicht der Nachweis für die Stadt: Am Ufer ist es schön und jungen Menschen fehlen Alternativen, sich ausleben zu können. Diese gibt es auch dann nicht wirklich – schon gar nicht im Sommer – wenn die wenigen Clubs und Diskotheken in der Stadt wieder aufsperren.

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Zumal völlig offen ist, wann das sein, wann die herbeigewünschte Zeit „nach Corona„ beginnen soll. Folgt also auf den

ersten Schritt der zweite und eine Ausweitung des Verbots?

Gestraft wären alle wegen des Fehlverhaltens einiger

Zudem gehört Alkohol – das kann man bedauern oder hinnehmen – in unproblematischenMaßen bis zu bedenklichen Massen in unserer Gesellschaft zum Ausgehen dazu. Ein generelles Verbot würde auf Akzeptanzprobleme bei der großen Mehrheit stoßen, die einfach nur ihr Radler oder ihre Weinschorle im Sonnenuntergang genießen will.

Schließlich wäre da noch die Frage nach der Kontrolle: Lassen Polizei oder Ordnungsdienst künftig Flaschen öffnen, um zu riechen, ob dort wirklich Spezi oder Wasser drin ist?

Ein gekipptes Verbot am Bodenseeufer? In Konstanz in bester Erinnerung

Ein rechtliches Veto zum Verbot wäre in dem Fall also kein Scheitern. Es sollte die Stadt eher dazu anregen, die Ursachen aufzugreifen. Erfahrung hat Konstanz beim Thema Nein zum Verbot ja schon gesammelt: Im Sommer 2012 kippte das Verwaltungsgericht Mannheim unter

deutschlandweiter Beachtung ein vom Gemeinderat erlassenes Glasverbot am Bodenseeufer.

Wohl kaum wollten die damaligen Stadträte endlich der bedenklichen Gefahr vor Cola- und Saft-Flaschen Herr werden – es war nichts weiter als ein Trick, ein Alkoholverbot auf Umwegen.