Der Heranwachsende sitzt mit verschränkten Armen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Konstanz und schweigt über seine persönlichen Verhältnisse. Er sagt nur, er sei es nicht gewesen. Der junge Mann soll im Sommer vergangenen Jahres anzügliche Bilder und Videos von sich an acht ihm bekannte Frauen verschickt haben. Diese hätten Abscheu und Ekel empfunden. Nun ist der 21-Jährige wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte angeklagt.

Unstrittig ist: Unter der Handynummer des Angeklagten wurde ein Teil der Bilder verschickt. Dieser sagt, er wisse davon nichts. Ein anderer müsse sich seines Handys bedient haben. Die Whatsapp-Adresse, mit der ein Teil der Bilder versendet wurden, gehöre ihm, nicht aber die fragliche E-Mail-Adresse sowie das Instagram-Konto, über welche weitere Bilder an Frauen verschickt wurden.

War es also der große Unbekannte, der ihm schaden will? Dem Staatsanwalt erscheint das wenig plausibel. Er und Richterin Zundel fragen sich, warum er nicht auf im Messenger-Dienst Whatsapp gesehen hat, was da verschickt wurde. Er sagt, er habe nicht bemerkt, dass anzügliche Bilder damit versendet wurden. Er sei weder auf den Fotos noch seien dies seine Bilder.

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Vor Gericht wird noch ein weiterer Vorfall bekannt

Der Staatsanwalt stellt fest, es sei auf jeden Fall eine „Sauerei“. Derjenige, der das gemacht hat, gehöre bestraft – entweder er oder jemand, der dem Angeklagten schaden wollte. Er fragt: „Wer hat ihre Zugriffsdaten?“ Auch bei einem erneuten Vorfall am 27. April dieses Jahres, bei dem eine weitere Frau merkwürdige Nachrichten von seinem Handy bekam, sagt der Angeklagte, diese kämen nicht von ihm. Sie wurde in der Mitteilung unter anderem dazu aufgefordert, ihre Füße zu zeigen.

Er weiß aber keine Antwort auf die Frage: „Wer hat am 27. April ihr Handy gehabt?“ Er lehnt einen Vergleich von Körperteilen ab, die auf den anzüglichen Bildern und Videos zu sehen sind. Neben seinem Geschlechtsteil waren dort auch Hand und Fuß abgebildet. Auffällig ist, dass ein möglicher Dritter sehr viel über den Angeklagten und sein Umfeld wissen müsste, zumindest im aktuellen Falle der Nachrichten, welche die Frau bekam.

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Staatsanwalt kassiert das Handy des Angeklagten ein

Der Staatsanwalt fragt: Wenn es denn wirklich ein Dritter war, warum zeige der Angeklagte dann keinerlei Interesse, aufzuklären, wer in seinem Namen Bilder versendet habe? Er will vom 21-Jährigen wissen: „Werden sie von jemandem unter Druck gesetzt?“ Der Angeklagte sagt nur, er wisse, was er getan habe und was nicht.

Der Staatsanwalt erinnert daran, dass es um strafrechtliche Konsequenzen geht, die er im Zweifel tragen müsse. Dann tischt der Angeklagte vor Gericht die Geschichte auf, dass die Polizei wegen eines anderen Vorwurfs sein Handy mitgenommen habe, nicht aber die Karte dazu.

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Zuletzt lässt der Staatsanwalt das aktuelle Handy des Angeklagten beschlagnahmen. Es bestehe der Verdacht, dass dieser Beweise unterschlägt. Der Angeklagte protestiert. Es sei ja nicht sein Handy, sondern das seiner Schwester. Er erfährt: Diese könne Beschwerde einreichen, das Gerät aber werde jetzt sichergestellt.

Der Prozess wird an einem anderen Termin fortgesetzt. Wann? Das steht noch nicht fest. Bis ein rechtskräftiges Urteil ergeht, gilt für den 21-Jährigen die Unschuldsvermutung.