Und schon ist es passiert: Ein Knopfdruck auf dem Handy, und unterwegs ist das Bild. Bevor der eigene Verstand vielleicht sagen könnte: ,Nee, mach‘ das lieber nicht‘, ist das Bild beim Empfänger und richtet dort womöglich einen unbekannten Schaden an, mit dem jedoch durchaus zu rechnen gewesen wäre.
Vor dem Amtsgericht wurde nun ein Fall verhandelt, bei dem im Herbst des vergangenen Jahres genau dies passiert ist. Mit entsprechend negativen Folgen – für alle Beteiligten. Was war geschehen? Eine junge Frau und ein junger Mann trennen sich, beenden ihre Liebesbeziehung. So wie das bei Teenagern oder Twens immer wieder vorkommt. Das Normalste der Welt.
Doch die Trennung artet in einen kleinen Rosenkrieg aus. Das Dumme an der Geschichte: Die beiden gehören einer erweiterten Clique an und sehen sich auch weiterhin. Getrennte Wege gehen? Fast unmöglich. Sie treffen sich regelmäßig an der Seestraße oder beim Seerhein-Center mit den anderen Freundinnen und Freunden. Den Ex-Partner und die Ex-Partnerin stets im Blick.
Richterin: „Hurensohn oder Hurentochter sind Ausdrücke der Missachtung“
Die neue Situation scheint die jungen Menschen zu überfordern, sie beschimpfen sich gegenseitig als Kinder von Prostituierten. Es fallen Worte, die von Richterin Marie-Theres Polovitzer später als Beleidigung beurteilt werden, „auch wenn sie in diesen Kreisen normal sein sollten. Aber Hurensohn oder Hurentochter sind Ausdrücke der Missachtung. Es war ein Streit zwischen Ex-Partnern, die es darauf angelegt haben, sich herabzusetzen“, lautete ihrer Einschätzung.
Was dann folgte, waren richtig unschöne Aktionen – von beiden Seiten, wie es mehrmals vor Gericht betont wurde. Der junge Mann soll Nacktbilder der Ex, die er per Handy zugesandt bekommen hat, im Freundeskreis herumgezeigt und herumgeschickt haben. Die heute 24-Jährige wiederum entschied sich, Nacktbilder ihres Ex-Freundes, die er ihr während der Beziehung zuschickte, seiner Mutter zukommen zu lassen – per Handy, per Knopfdruck.
„Das muss man sich vorstellen, wenn du solche Bilder des Sohnes aufs Handy bekommst.“
„Zugunsten der Anklagten habe ich berücksichtigt, dass sie dies nicht bestritten hat“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Ich finde dieses Verhalten aber von beiden Seiten unangemessen. Aber es ist noch einmal eine andere Qualität, wenn solche Bilder an die Mutter gesendet werden. Das muss man sich vorstellen, wenn du solche Bilder des Sohnes aufs Handy bekommst. Diese Situation ist höchstpeinlich für Mutter und Sohn und hat deren Verhältnis kurzzeitig abgebrochen.“ Darin sieht die Richterin eine „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs“.
Für Beleidigung und das Verschicken der Nacktbilder an die Mutter erhielt die Angeklagte eine Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen á 15 Euro. „Es tut meiner Mandantin sehr leid“, sagte ihr Anwalt Andreas Hennemann.