Es bleibt dabei: Die Stadt Konstanz enteignet am Hafner den ersten Grundstücksbesitzer, weil er seine Flächen nicht freiwillig an die Stadt verkaufen wollte. Diese Entscheidung, die das Regierungspräsidium Freiburg (RP) bereits im April 2025 getroffen hatte, ist jetzt rechtskräftig.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, legte der betroffene Eigentümer, dem im ersten Bauabschnitt des neuen Quartiers gleich drei Grundstücke gehören, keine Rechtsmittel gegen seine Enteignung ein. Die Frist, während der er gegen die Entscheidung des RP Freiburg hätte vorgehen können, lief am Dienstag, 13. Mai, ab. Die Stadt Konstanz zahlt ihm nun eine Entschädigung.

Die Verantwortlichen zeigen sich erleichtert über diesen Bescheid, hatten ihn aber so erwartet. Denn schon zuvor hatte die Pressestelle mitgeteilt, dass die Verwaltung ihr Vorgehen gut abgewogen und begründet hatte. Dabei stellte die Stadt heraus, dass am Hafner das Allgemeinwohl (Schaffung von Wohnraum wegen des akuten Mangels) über dem Einzelinteresse stehe.

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Versuch, die Grundstücke zu erwerben, blieb „leider erfolglos“

Das RP habe „die Rechtmäßigkeit der Entwicklungsmaßnahme und ihres Verfahrens am Hafner, die Nachvollziehbarkeit der bisherigen Grundstücksverhandlungen mit der Alteigentümerschaft sowie die Plausibilität der Grundstückswertermittlung“ geprüft, so die Stadt.

Lukas Esper, Projektleiter beim Hafner, betont laut Pressemitteilung: „In vielen Verhandlungsrunden haben wir – leider erfolglos – versucht, die betreffenden Grundstücke freihändig zu erwerben. Am Ende mussten wir in das Enteignungsverfahren einsteigen, um die Entwicklung des Gebietes nicht zu gefährden.“

„Manche Eigentümer warten den Ausgang der Enteignungsverfahren ab, andere haben ihre Meinung im Lauf der Jahre geändert“, sagt ...
„Manche Eigentümer warten den Ausgang der Enteignungsverfahren ab, andere haben ihre Meinung im Lauf der Jahre geändert“, sagt Hafner-Projektleiter Lukas Esper. | Bild: Hanser, Oliver

Mit der aktuellen Entscheidung befinden sich alle Flächen des ersten Unterbauabschnitts am Hafner im Besitz der Stadt Konstanz. Das neue Viertel umfasst am Ende aber drei Bauabschnitte. In den beiden anderen gehören noch nicht alle Flurstücke der Stadt Konstanz. Zuletzt befanden sich 72 Prozent der Grundstücke im gesamten Plangebiet am Hafner im Besitz der Stadt. In einem weiteren laufenden Enteignungsverfahren gibt es laut Lukas Esper eine mündliche Anhörung im Juni, im dritten Fall wird noch geprüft.

„Das sind immer mehrstufige Verfahren, die viel Zeit in Anspruch nehmen“, so der Projektleiter gegenüber dem SÜDKURIER. Selbst wenn ein Grundstücksbesitzer Einspruch gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums einlegen sollte, sei nicht automatisch klar, dass das zuständige Gericht den Fall annehmen wird. „Denn der Einspruch muss begründet sein“, erläutert Esper.

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Der gesamte Prozess der Übertragung von Grundstücken in städtischen Besitz gestalte sich sehr dynamisch: „Manche Eigentümer warten den Ausgang der Enteignungsverfahren ab, andere haben ihre Meinung im Lauf der Jahre auch geändert“, sagt Lukas Esper. „Die Stadt erhält laufend neue Grundstücke dazu, wir sind immer wieder beim Notar.“

Enteignungen seien nicht der Weg, den die Verwaltung gern gehen möchte, betonen die Verantwortlichen. Sie seien aber in wenigen Fällen notwendig, um die Entwicklung des Quartiers nicht zu verzögern „und den dringend benötigten, spekulationsfreien und bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen“, so die Stadt.

Hier entsteht ein neues Quartier für rund 6000 Bewohnerinnen und Bewohner. Im Hintergrund ist Wollmatingen erkennbar.
Hier entsteht ein neues Quartier für rund 6000 Bewohnerinnen und Bewohner. Im Hintergrund ist Wollmatingen erkennbar. | Bild: Timm Lechler

So kann die Bebauung beschleunigt werden

Sorge, dass die Enteignungsverfahren den Baubeginn am Hafner gefährden könnten, haben die Projektleiter nicht. So sagt Lukas Esper: „Die Erschließung soll Ende nächsten Jahres beginnen, bis dahin ist noch Zeit.“ Darüber hinaus hat die Verwaltung einen weiteren Pfeil im Köcher.

Denn Sabine Hohnberg, Abteilungsleiterin im Bereich Liegenschaften bei der Stadt, ergänzt: „Selbst, wenn es zeitlich knapp würde, hat die Stadt noch das Mittel der vorzeitigen Besitzeinweisung.“ Dies ist laut Paragraf 116 des Baugesetzbuchs ein Verfahren, das es der Enteignungsbehörde (hier RP Freiburg) ermöglicht, einem Antragsteller (Stadt Konstanz) den Besitz an einem Grundstück vor dem Eigentumsübergang zu gewähren, um öffentliche Bauvorhaben zu beschleunigen.

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Doch längst nicht alle Bürgerinnen und Bürger, die am Hafner Grundstücke besitzen, wehren sich gegen den Verkauf an die Stadt Konstanz. „Einige sind sogar froh, dass sie dort nun endlich bauen dürfen“, sagt Esper. Laut Pressestelle reservierten rund 50 Alteigentümer bisher eine Option für Wohnraum im Entwicklungsgebiet.