Das war wohl keine gute Idee: Ein Mann hatte versucht, am Montag, 7. Oktober, ein Wespennest an seinem Fenster mit Pestiziden zu entfernen. Durch eine elektrische Fliegenklatsche entzündete sich das Gift und die Fassade des Mehrfamilienhauses geriet in Brand. Das hatte einen rund sechsstündigen Feuerwehreinsatz zur Folge. Für den Hobby-Wespenjäger könnte das unter Umständen teuer werden.
Allein durch das Feuer entstand ein Schaden von 20.000 Euro am Haus, wie Polizeisprecher Daniel Brill auf SÜDKURIER-Anfrage erklärt. Das Haus ist derzeit nicht bewohnbar. Gegen den Bewohner des Hauses laufen nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung, heißt es vom Polizeisprecher. Ob noch weitere Delikte vorliegen, könne die Polizei derzeit noch nicht sagen, das müssten die Ermittlungen erst zeigen.
Auch das Naturschutzrecht könnte hier eine Rolle spielen. Denn in Deutschland dürfen Wespennester laut Bundesnaturschutzgesetz nur in besonderen Fällen entfernt werden, da Wespen wichtige Bestandteile des Ökosystems sind. So können Wespennester zum Beispiel entfernt werden, wenn sie Menschen gefährden. Dazu braucht es jedoch einen Experten, der die Tiere umsiedelt.
Feuerwehr rechnet den Einsatz aus
Sollte sich der Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung bestätigen, könnte eventuell auch der Feuerwehreinsatz dem Bewohner in Rechnung gestellt werden. In der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Konstanz heißt es nämlich, dass ein Kostenersatz für einen Einsatz verlangt werden kann, wenn der Verursacher die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Grundsätzlich gilt aber, dass Einsätze der Feuerwehr kostenfrei sind, solange nicht aufgrund der Feuerwehrgebührensatzung anders entschieden wird. Im Normalfall bezahlt die Allgemeinheit diese Einsätze.
Fabian Daltoe, Sprecher der Feuerwehr Konstanz erklärt: „Wir rechnen derzeit erstmal intern die Kosten des Einsatzes zusammen.“ Im Anschluss, wenn die konkrete Summe feststeht, werde geprüft, ob diese Kosten dem Verursacher beziehungsweise seiner Versicherung in Rechnung gestellt werden können. Dazu muss jedoch klar sein, wie viel der Einsatz gekostet hat.

Was kostet ein Feuerwehreinsatz?
In der Gebührenordnung ist auch festgelegt, wie viel der Einsatz der Fahrzeuge und Feuerwehrleute jeweils pro Stunde kostet. Die Preise der Fahrzeuge reichen von 16 Euro in der Stunde für einen Kommandowagen, über 120 Euro in der Stunde für ein Löschgruppenfahrzeug bis hin zu 264 Euro pro Stunde für eine Drehleiter. Freiwillige Feuerwehrkräfte werden mit je 34,20 Euro in der Stunde berechnet, für hauptamtliche Feuerwehrleute, die ebenfalls bei dem Einsatz dabei waren, könnten jeweils 56,80 Euro für jede Einsatzstunde geltend gemacht werden.
Damit könnte der Verursacher allein für den rund sechsstündigen Feuerwehreinsatz mit zwölf Fahrzeugen und dutzenden Einsatzkräften auf eine Summe von über 10.000 Euro kommen. Ob der Bewohner oder seine Versicherung diesen Einsatz und den Schaden in Rechnung gestellt bekommen, bleibt abzuwarten.