Das Warten hat für Darshan Pandya und seine Frau bald ein Ende. Seitdem ihr damals siebenjähriger Sohn in seiner ersten Schulschwimmstunde ertrank, wollen sie erfahren, wie das passieren konnte. Der Zweitklässler geriet am 18. September 2023 im Hallenbad am Seerhein unter Wasser, einige Tage später starb er im Krankenhaus.

Nun soll die öffentliche Gerichtsverhandlung am Dienstag, 21. Januar (ab 9 Uhr in Saal 107 des Konstanzer Amtsgerichts) Licht ins Dunkel bringen. Laut Amtsgerichtsdirektor Franz Klaiber sind acht Zeugen geladen, darunter die beim Vorfall anwesende Lehrerin und die Referendarin, Polizeibeamte und ein Rechtsmediziner.
Der 39-jährige Vater sagt dem SÜDKURIER kurz vor der Verhandlung: „Ich hoffe, dass wir mehr Informationen über das Unglück erhalten, aber je mehr wir erfahren, desto schmerzhafter wird es für uns.“
Seine derzeitige Gefühlslage und die seiner Frau beschreibt der Vater so: „Wir sind nervös, ängstlich, wütend, traurig, alles zur gleichen Zeit. Es ist schade, dass wir so lange auf die Gerichtsverhandlung warten mussten.“ Diesen Umstand begründete Klaiber mit einem Richterwechsel in der zuständigen Abteilung.
„Wir können immer noch nicht glauben, dass wir unseren Sohn verloren haben, auch nicht nach fast anderthalb Jahren“, so Pandya. „Wir haben immer noch das Gefühl, dass er um uns herum ist. Manchmal will der Verstand das einfach nicht akzeptieren.“ Mit der Verhandlung erhoffen die Eltern sich „Gerechtigkeit und eine Änderung der Schulpolitik“.
Bereits zum Jahrestag des Unglücks hatte Darshan Pandya gesagt, die Familie sei von den Behörden enttäuscht, die Aufarbeitung sei nicht befriedigend und er vermisse Änderungen bei den Vorschriften zum Schulschwimmen. Seitens des Kultusministeriums Baden-Württemberg ist dafür an Grundschulen nur eine Lehrkraft für bis zu 28 Kinder vorgesehen.

Dennoch wurde an Konstanzer Grundschulen die Präsenz im Wasser verstärkt: Die Crescere-Stiftung Bodensee bezuschusst zunächst für drei Jahre das Programm „Schwimmenlernen lernen“. Dabei ist je eine Fachkraft des Schwimmklubs Sparta zusätzlich im Becken.
Der Anwalt der Eltern, Dubravko Mandic, hatte ursprünglich Strafanträge gegen sieben Personen gestellt. Die Konstanzer Staatsanwaltschaft nahm aber nicht alle an. Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung stellte sie nur gegen die Schwimmlehrerin und die Referendarin. Da die beiden Einspruch eingelegten, kommt es zu der Hauptverhandlung.
Vor dem Prozess möchten die Lehrerinnen sich nicht öffentlich dazu äußern. Dies teilt Heike Spannagel mit, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, die in diesem Fall die Kommunikation für die Stephansschule übernimmt. Sollte der erste Verhandlungstag nicht ausreichen, um zu einem Ergebnis zu kommen, wird der Prozess am Freitag, 31. Januar, ab 9 Uhr in Saal 107 fortgesetzt.