Die blauen Schilder mit weißen Symbolen, die ein Auto, ein Haus und mit einem Ball spielende Menschen zeigt, mehren sich in Konstanz. Das Ziel der Stadtverwaltung: Straßen sollen beruhigt werden und mehr Aufenthaltsqualität bieten.
Am Donnerstag, 9. November, um 16 Uhr im Technischen Rathaus in der Unteren Laube wird der Technische und Umweltausschuss (TUA) darüber beschließen, ob noch ein Dutzend weiterer Straßen zu Spielstraßen werden sollen, sodass dort nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
Die Freie Grüne Liste hatte im Jahr 2021 die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen für diverse Straßen gefordert. Das Amt für Stadtplanung und Umwelt hat daraufhin eine Prioritätenliste erstellt, die der Technische und Umweltausschuss beschlossen hat.
Daraufhin wurden Marmor-, Dacher-, Königsbaustraße, Alter Graben und Hardergasse bereits zu verkehrsberuhigten Bereichen umgewidmet. Marienhausgasse und Friedrich-Pecht-Weg (Paradies), Kapellenweg und Oberstegle (Allmannsdorf) sowie Höriblick (Wollmatingen) sollen in diesem Jahr noch folgen. Laut Verwaltungsvorlage wurden für die Umsetzung Kosten in Höhe von 70.500 Euro kalkuliert.

Welche Straßen stehen jetzt zur Disposition?
Der TUA wird darüber entscheiden, ob folgende Straßen zu Spielstraßen werden sollen: Im Stadtteil Paradies stehen die Fischenzstraße von Grießeggstraße bis Schänzle und Sankt-Martins-Weg auf der Liste und in Wollmatingen geht es um Erika-, Iris- und Erlenweg nahe der Grundschule Haidelmoos.
Im Eichbühl stehen Gnadensee-, Bleichen-, Bodanrück- und Drumlinweg sowie Im Neugut (Petershausen), Fasanenweg (Allmannsdorf) und Eduard-Mörike-Straße zur Diskussion. Für die Umsetzung kalkuliert die Verwaltung Kosten in Höhe von 85.000 Euro.
Können die Anwohner ein Veto einlegen?
Dazu schreibt Verkehrsplanerin Polina Vorobyeva in der Sitzungsvorlage: Sollten verkehrsberuhigte Bereiche durch die Mehrheit der Straßenanwohner mit plausibler Begründung abgelehnt werden, „wird die Umsetzung der verkehrsberuhigten Bereiche einschließlich möglicher Kompromisse (zum Beispiel Stellplatzkompensation) erneut geprüft“.
Welche Kriterien legt die Verwaltung an?
Die Wohnstraßen, welche jetzt auf der Agenda stehen, würden unter anderem folgende Kriterien erfüllen: Sie hätten eine hohe Relevanz für schutzbedürftige Personengruppen oder schutzbedürftigen Einrichtungen im Umkreis von 300 Meter. Die Straße oder der Straßenabschnitt sei kürzer als 300 Meter. Die Straßen, die umgewidmet werden sollen, sind weder Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung noch des Busliniennetzes.