Die Straßen in Konstanz werden noch voller. Denn seit Mitte der Woche sind die bereits aus größeren Städten bekannten und oft verfluchten elektrischen Mietroller auch in der Stadt zum See verfügbar. Bereits schon nach wenigen Tagen nach Start des Verleihsystems beherrschen sie das Stadtbild. Aus anderen Städten haben sich die Anbieter für E-Roller mangels Erfolg bereits zurückgezogen, doch in der Radstadt Konstanz sind sie jetzt Ende 2020 angekommen.
Über 100 elektrische Mietroller
Zum Start stellte der US-amerikanische Anbieter Bird insgesamt 120 Roller an Konstanzer Mobilpunkten ab, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Konstanz. Die Roller dürfen in Deutschland laut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV seit dem vergangenen Sommer im „gesamten öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden“.
In der Praxis bedeutet dies laut Ulrich Hilser, Pressesprecher der Stadt Konstanz, dass Radwege und Radfahrstreifen genutzt werden müssen. „Wo diese nicht vorhanden sind, darf auf der Fahrbahn gefahren werden“, so Ulrich Hilser. „Der Gehweg ist für E-Roller verboten.“
Ob es durch die neue Art, sich in Konstanz fortzubewegen, zu einem großen Chaos auf den Straßen kommt, bleibt hierbei abzuwarten. Laut Ulrich Hilser hofft die Stadtverwaltung, dass die E-Scooter zukünftig zur Bewältigung der sogenannten „letzten Meile“ als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr dienen.
Roller statt Auto?
„Wir erwarten, dass sie insbesondere dazu beitragen, Wege, die normalerweise mit mehreren Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, einfacher zu bewältigen“, so Hilser. Darüber hinaus soll durch die Roller die Unabhängigkeit vom Auto gefördert werden.
Um ungeordnete Zustände im innerstädtischen Bereich zu vermeiden, die vor allem im asiatischen Raum durch die ungeregelte Verbreitung der Roller entstanden sind, habe die Stadt bestimmte Spielregeln aufgestellt. So ist das Abstellen der Roller in bestimmten Bereichen in Ufernähe nicht erlaubt, das Fahren allerdings schon. Dort kann nur das Mietverhältnis nicht beendet werden, was Mehrkosten für den Fahrer bedeutet.
Keine Roller in Fußgängerzonen
Darüber hinaus ist das Fahren in ausgewiesenen Fußgängerzonen nicht erlaubt. Die teilweise für Fahrradfahrer geltende Erlaubnis, dort zu fahren, gilt nicht für die Roller. Damit will die Stadt ein sauberes und geordnetes Stadtbild sowie die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die elektrischen Stadtflitzer in einer vorrangig für Fahrräder ausgebauten Stadt durchsetzen und ob die Maßnahmen der Stadt zur Kontrolle der Roller greifen. Zumindest der Anbieter Bird rechnet mit einer regen Nachfrage. Laut der Stadt hat bereits ein weiterer Betreiber von mietbaren E-Rollern sein Interesse am Standort Konstanz angemeldet.