Wer will, kann die Nacht durchfeiern. Und was dabei getrunken wird, geht niemanden etwas an. Auch gegen eine Unterhaltung in normaler Lautstärke, ein helles Lachen oder die gelegentlich laut deklamierten Schwüre eines liebestollen Romeo wird kein Mensch wirklich etwas einzuwenden haben.

Wer das nicht aushält, der soll nicht in eine Studentenstadt und schon gar nicht in die Konstanzer Innenstadt ziehen. Jeder Ort gehorcht nun mal seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten, weshalb logischerweise die Ansprüche an das Recht auf Nachtruhe im Umfeld des Herosé-Areals nicht mit denen auf der Höri oder dem Bodanrück vergleichbar sind.

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Ein starkes Stück allerdings ist, was die Mehrheit des zuständigen Gemeinderatsausschusses den Anwohnern zumutet, und tolldreist ist ihre Begründung. Denn es geht nicht um den naturgemäß höheren Geräuschpegel eines stark frequentierten innerstädtischen Treffpunkts. Es geht um Lärm, um Belästigungen, um Sicherheit.

Die rechtlichen und politischen Bedenken gegen eine Regulierung durch die Stadt zeugen dabei von juristischem Fachwissen und politischer Intellektualität, aber sie bleiben einseitig. Lärm beispielsweise: Er macht krank, und die Gesundheit der Anlieger ist im Zweifel das höhere Rechtsgut als die Freiheit von ein paar Komasäufern, die die Nacht durchgrölen. Der Beschluss der Stadträte wird deshalb viele Bürger zu Recht empören.