„Am Samstag, den 9. Mai, befuhren meine Frau und ich gegen 22 Uhr die Fahrradbrücke in Richtung Innenstadt. Auf dieser kam uns ein Pkw entgegen“, so schildert Leser Bernd Schreiter die Situation in seinem Brief an die Konstanzer Lokalredaktion. „Nachdem ich diesen angehalten hatte, um den Fahrzeugführer auf den Fahrradweg hinzuweisen, stellte sich heraus, dass es ein Streifenwagen der Polizei war. Ups!“
Der Fahrer habe ihm daraufhin erklärt, dass er und seine zwei Kollegen aktuell im Einsatz sind. Bernd Schreiter ließ die Begegnung auf der Fahrradbrücke aber nicht los. Sein Schreiben an unsere Redaktion endet mit dem Satz: „Meine Frage, die Sie sicher recherchieren können: Ist das Befahren der Fahrradbrücke für den Streifendienst der Polizei freigegeben?“
Was sagt die Konstanzer Polizei dazu?
Herbert Storz, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, hat unsere Anfrage an die Leitung des Polizeireviers Konstanz weitergereicht. Diese teilte Herbert Storz daraufhin mit, „dass die Fahrradbrücke durch die Polizeibeamten des Polizeireviers Konstanz nur im Rahmen von Einsätzen und unter Inanspruchnahme der Polizei in der Straßenverkehrsordnung zugestandenen Sonderrechte befahren wird.“
Kurz: Im Einsatz darf die Polizei die Fahrradbrücke aufgrund ihrer Sonderrechte befahren.
Was war der Grund für den Einsatz am Abend des 9. Mai?
„An diesem Samstagabend war eine Fahndung der Grund für die Fahrt über die Fahrradbrücke„, schreibt Herbert Storz an den SÜDKURIER. Er fügt hinzu: „Die Nutzung der Fahrradbrücke für die Überfahrt bringt der Polizei im Falle eines Einsatzes taktische und praktische Vorteile.“
„Zusätzlich spielt die Tatsache eine Rolle, dass unsere im Streifendienst tätigen Polizeibeamten im Dienst-Kraftfahrzeug eine Vielzahl von Einsatzmitteln mitführen, die ihnen beim Zurücklassen des Dienst-Kraftfahrzeugs nicht zur Verfügung stehen würden.“
Muss jederzeit mit einem Polizeifahrzeug auf der Fahrradbrücke gerechnet werden?
Beim Einsatz vom 9. Mai erfolgte die Überfahrt gegen 22 Uhr. Der Pressesprecher erklärt dazu: „[Es] wird darauf geachtet, die Fahrradbrücke nicht unnötigerweise zu befahren, insbesondere in den Zeiten, in denen die Brücke verstärkt durch Fußgänger und Radfahrer frequentiert ist.“ Zudem sei davon auszugehen, dass das Gewicht eines Kraftfahrzeugs die Statik der Bücke nicht beeinträchtige.
Am Ende seiner schriftlichen Antwort an den SÜDKURIER weißt Herbert Storz noch darauf hin, dass die Konstanzer Polizei nicht nur auf vier Rädern unterwegs ist. Auch Fuß- und Fahrradstreifen sind im Stadtgebiet unterwegs, deren Wege ebenfalls immer wieder über die Fahrradbrücke führen. Vor wenigen Wochen wurden die Beamten auch von Kollegen hoch zu Ross unterstützt.