Nun steht der Termin fest: Der Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Herosé-Räuber beginnt am Donnerstag, 23. Februar, vor dem Jugendschöffengericht. Verantworten müssen sich fünf Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende, die bei ihrer Festnahme im vergangenen Jahr zwischen 16 und 18 Jahre alt waren. Sie sitzen derzeit in unterschiedlichen Gefängnissen in Untersuchungshaft.

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Wie Amtsgerichtsdirekter Franz Klaiber dem SÜDKURIER sagte, besitzt keiner der Angeklagten die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Anklage lautet unter anderem auf gemeinschaftlichen besonders schweren Raub. Die Bande soll im Juli und August mehrere Straftaten auf der rechten Seerheinseite im Bereich zwischen Herosé-Park und Eni-Tankstelle Reichenaustraße begangen haben.

In einem Fall war der Suso-Steig in der Altstadt Tatort. Dabei wendeten die Täter mehrfach auch Gewalt an beziehungsweise drohten ihren Opfern damit. Sie erbeuteten unter anderem Handtaschen, Geld, Schmuck und alkoholische Getränke.

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Der Prozess ist auf zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Neben dem 23. Februar sind das der 9., 20. und 27. März. Weil er mit fünf Angeklagten, zwei Dolmetschern, einem Sachverständigen und fünf Verteidigern zu groß für die Räumlichkeiten des Amtsgerichts ist, findet der Prozess im Schwurgerichtssaal des Landgerichts statt.

Die Verhandlung ist öffentlich. Ob das so bleibt, ist wegen der Jugend der Angeklagten allerdings unsicher. Bei der Urteilsfindung im Schuldfall wendet das Gericht bei den unter 18-Jährigen Jugendstrafrecht an – bei den Volljährigen ist das eine Kann-Entscheidung. Jugendstrafrecht heißt auch: ein niedrigerer Strafrahmen als bei Erwachsenen.

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