Es war eine Tat, die weit über die Region hinaus für Aufmerksamkeit sorgte – und für große Verunsicherung unter den Konstanzerinnen und Konstanzern: In der Nacht zum Sonntag, 2. Februar, wurden drei Jugendliche, ein zum Tatzeitpunkt 17-, ein 18- und ein 19-Jähriger, in der Konstanzer Altstadt durch einen Messerangriff schwer verletzt. Mutmaßlich kam mindestens einer von ihnen nur knapp mit dem Leben davon, nach SÜDKURIER-Informationen wurden die Opfer teilweise an lebenswichtigen Organen, am Hals und am Rücken verletzt.

In der Folge der Bluttat wurde eine Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei – die EG „Wessenberg“, benannt nach dem Tatort – gegründet. Die Beamten konnten im Zuge ihrer Ermittlungen einige Tage nach dem Verbrechen Tatverdächtige festnehmen: einen damals 28-jährigen Nordmazedonier und einen 24-jährigen albanischen Staatsangehörigen.

Der 24-Jährige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder freigelassen, damals hieß es, er soll „keinen genaueren Tatbeitrag geleistet haben“. Der damals 28-Jährige sitzt in Untersuchungshaft und ist dringend tatverdächtig, für den Messerangriff verantwortlich zu sein.

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Ermittlungsergebnis wird derzeit geprüft

Inzwischen sind die Ermittlungen zumindest weitgehend abgeschlossen. Zwar gibt die Staatsanwaltschaft Konstanz aufgrund des laufenden Verfahrens auf SÜDKURIER-Nachfrage nur wenig Auskunft zu dem Fall, aber immerhin gibt sie preis, dass sich die Anklage gerade in Bearbeitung befinde. „Das Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen wird derzeit geprüft und anschließend eine Abschlussentscheidung getroffen“, teilt Nathalie Werth, Pressesprecherin der Konstanzer Staatsanwaltschaft, mit. Detaillierte Fragen könnten vor der Prüfung nicht beantwortet werden.

In gut unterrichteten Kreisen gilt es jedoch als sicher, dass die Staatsanwaltschaft auch anklagen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Dabei gilt das Beschleunigungsgebot, da sich der Beschuldigte weiterhin in U-Haft befindet. Das Beschleunigungsgebot verlangt in Haftsachen von den Strafverfolgungsbehörden, das Strafverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung durchzuführen. Nach einem halben Jahr erfolgt die Haftprüfung, bei der festgestellt werden muss, ob die U-Haft weiterhin verhältnismäßig ist. Dort befindet sich der damals 28-Jährige seit Donnerstag, 6. Februar.

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Der genaue Tatvorwurf ist indes noch unbekannt. Die Kriminalpolizei hatte wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Dass es dabei bleibt, erscheint als wahrscheinlich: Schließlich wurden die drei jungen Männer durch zugefügte Stichwunden mit einem Messer schwer verletzt, die Tötungsabsicht steht im Raum. Wie der SÜDKURIER erfuhr, versuchen die mutmaßlichen Opfer noch immer, das Geschehene zu verarbeiten. Wie es in dem Fall weitergeht und wann mit einer Anklageerhebung zu rechnen ist, blieb zunächst offen.