Ansgar Taschinski

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seinen 37-jährigen Mitbewohner im vergangenen Sommer durch 15 Messerstiche getötet zu haben. Der 42-Jährige bestreitet die Tat nicht, gibt aber an, in Notwehr gehandelt zu haben.

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Ein Zeuge erklärte, dass der Angeklagte ihm in der Vergangenheit ebenfalls schon einmal gedroht haben soll, ihn zu erstechen. Anlass sei ein Streit über ein nicht gesäubertes Waschbecken gewesen. Er habe die Drohung damals aber nicht ernst genommen, so der Zeuge.

Ein verwirrter, zielloser Mensch?

In den etwa eineinhalb Jahren, die er mit dem Mann in der Wohngemeinschaft verbrachte, habe er diesen als „ein bisschen verwirrt und ziellos“ erlebt. In einer früheren Befragung beschrieb er ihn als Menschen, der nichts auf die Reihe bekommt und nichts erreichen will.

Von den 15 Stichen gegen das Opfer seien mindestens vier potenziell tödlich gewesen, erklärte ein Rechtsmediziner. Die Reihenfolge der Einstiche sei jedoch nicht nachvollziehbar.

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Bei der Untersuchung des Angeklagten seien nach der Tat zudem keine Hinweise auf Würgemale gefunden worden. Der Beschuldigte hatte angegeben, zu Beginn des Streits mit dem Opfer von diesem gewürgt worden zu sein.

Eine Sachverständige präsentierte darüber hinaus eine umfassende Blutspurenanalyse und somit eine etwas detaillierte Version des möglichen Tatverlaufs.

Eine würdelose, destruktive Gestalt?

Bekannt wurde auch, dass der Angeklagte in der Vergangenheit wegen einer psychischen Verhaltensstörung aufgrund von Abhängigkeit einen Betreuer zugewiesen bekommen hatte. Diesem gegenüber hatte er bereits im Vorfeld einmal per Chat erklärt, von seinem Mitbewohner gewürgt worden zu sein und sich in einer ernsthaft lebensbedrohlichen Situation zu befinden.

Das Opfer bezeichnete er darin als würdelose und destruktive Gestalt. Die Fortsetzung des Verfahrens und die Urteilsverkündung sind für Anfang April angesetzt.

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