Antonia Wintersig

Diesmal hätte er wohl doch besser einen Fahrschein lösen sollen – irgendwann ist es vielleicht die Macht der Gewohnheit, den Gang zum Ticketschalter einfach wegzulassen. Am Bahnhof Konstanz stieg vergangenen Samstag ein 59-jähriger Reisender ohne gültiges Ticket in einen Zug Richtung Radolfzell. Das stellte eine Mitarbeiterin der Bahn fest, als sie die Fahrscheine kontrollierte. Der Mann weigerte sich anschließend, seine Ausweispapiere vorzulegen, dementsprechend wurde die Bundespolizei informiert.

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An der Haltestelle Fürstenberg nahmen die Beamten die Personalien des Mannes auf. Dort habe der 59-Jährige dann doch seinen Ausweis in der Hand gehabt, sagt Daniela Schmidt, Sprecherin der Bundespolizei Konstanz. Die Beamten überprüften dennoch seine Personalien im Fahndungssystem – und stellten dabei fest, dass diese Fahrt ohne Ticket offensichtlich nicht die erste gewesen war.

Insgesamt fünf Staatsanwaltschaften suchten bundesweit wegen des Erschleichens von Leistungen nach dem Mann. Unter diese Kategorie fällt auch die allgemein als Schwarzfahren bekannte Beförderungserschleichung. In den meisten Fällen sei es bei den gegen den 59-Jährigen vorliegenden Strafanzeigen sehr wahrscheinlich um Schwarzfahren gegangen, da ein Großteil der Anzeigen von der Bundespolizei ausgestellt worden sei, so Daniela Schmidt. „Ganz genau kann man das aber nicht sagen.“

Schwarzfahrer muss für 60 Tage in die Konstanzer JVA

In zwei Fällen handelte es sich um Vollstreckungshaftbefehle von der Staatsanwaltschaft Bielefeld und Ingolstadt, in den übrigen drei wurden Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaften Braunschweig, München und Chemnitz an die zuständigen Behörden übergeben. 2020 und 2021 wurde der 59-Jährige durch die Amtsgerichte Ingolstadt und Herfurth rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt, die er bislang nicht bezahlt hat.

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Da er den haftbefreienden Betrag auch vergangenen Samstag nicht begleichen konnte, muss der Mann nun zwei Ersatzfreiheitsstrafen absitzen – insgesamt 60 Tage, so die Polizeimeldung. Zudem wurde eine weitere Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen gegen ihn ausgestellt.