Auslöser für das Urteil war, dass der Angeklagte an mehreren Tagen im September 2019 insgesamt vier mal ohne Ticket in Zügen mitgefahren war. Dabei erschlich er sich eine Leistung von 17,40 Euro. Insgesamt hatte er zuvor bereits 17 Einträge im Bundeszentralregister. Viele entstanden durch Schwarzfahren. Doch er war auch schon wegen Körperverletzung, Diebstahl, und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Zuletzt saß er am 20. November 2020 159 Tage in Haft.

Der Angeklagte, der mit einem Verteidiger gekommen war, beteuerte vor Gericht, sein Leben wieder in den Griff bekommen zu wollen – und gab Einblick in einen schwierigen Lebensweg, geprägt von Suchttherapien und Rückfällen. Ab dem sechsten Lebensjahr sei er bei seinen Großeltern aufgewachsen, da sich seine Eltern hätten trennen lassen.

Das könnte Sie auch interessieren

Nach seinem Hauptschulabschluss und dem Wehrdienst habe er die angefangene Ausbildung zum Metallbauer wegen einer Kokainsucht abgebrochen und über mehrere Jahr vom Sozialamt gelebt. Es habe die erste Suchttherapie gefolgt, die er auch erfolgreich abgeschlossen habe. Später habe er eine Bäckerausbildung abgeschlossen, aber bemerkt, dass diese Arbeit nichts für ihn sei und stattdessen für kurze Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. In dieser Zeit sei er rückfällig geworden und wiederholt den Drogen zum Opfer gefallen – dieses Mal mit Amphetaminen und Marihuana.

Daraufhin sei der heute 38-Jährige wieder in Therapie gegangen. Auch diese Therapie habe er erfolgreich abgeschlossen. Um vor seinen Problemen zu flüchten sei er daraufhin mit seiner damaligen Freundin ein Jahr lang im Ausland unterwegs gewesen, bis sie die Corona-Pandemie zurück nach Deutschland zwang. Kurz darauf musste der Angeklagte zum Ende des Jahres 2020 eine Ersatzstrafe von insgesamt 159 Tagen in Haft verbringen.

Das könnte Sie auch interessieren

Vor dem Urteil sprach die Richterin erneut mit dem Angeklagten und riet ihm, nicht weiterhin mit einer solchen Gleichgültigkeit durch sein Leben zu gehen, bevor sie ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 7,50 Euro verurteilte. Sie führte dem Angeklagten vor Augen, dass er sein Leben als „noch recht junger Mann“ wieder in den Griff bekommen könne und riet ihm unter anderem, sich einen festen Job zu suchen, um wieder im Leben anzukommen.

Für den Angeklagten hatte nach Meinung der Richterin gesprochen, dass er das Erschleichen der Leistungen vor Gericht ohne Umschweife zugegeben hat. Zudem habe es sich bei den geprellten Fahrtickets nur um eine geringe Menge Geld gehandelt.