Wertvoller Goldschmuck wird für die Besitzerin noch teurer als gedacht: Eine 35-jährige Russin wollte eine Kette und zwei Armbänder im Wert von rund 8650 Euro unverzollt aus der Schweiz in die Europäische Union einführen. Eigentlich hätte sie dafür Einfuhrabgaben in Höhe von 1900 Euro zahlen müssen – doch dafür hatte sie angeblich kein Geld. Weil sie beim Schmuggelversuch erwischt wurde, läuft nun zusätzlich ein Strafverfahren gegen die Frau, wie das Hauptzollamt Singen in einer Pressenotiz mitteilt.

Die 35-Jährige sei mit dem Schmuck zum Konstanz-Zollamt Emmishofer Tor gekommen, heißt es in der Mitteilung. Dort habe sie sich vom Schweizer Zoll die Ausfuhr des Goldschmucks bestätigen lassen wollen. Die Kette und die zwei Armbänder seien als Geschenk für ihre in Spanien lebende Schwester gedacht.

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Der deutsche Zoll habe der Frau erklärt, dass eine Einfuhr nach Deutschland nur möglich sei, wenn sie den Schmuck mit 1900 Euro verzollen und versteuern würde. Die 35-Jährige habe angegeben, dass sie dafür nicht genug Geld habe. „Die Reisende wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ohne Zollabfertigung und Entrichten der Einfuhrabgaben eine Einreise nach Deutschland mit dem Schmuck nicht erlaubt ist“, so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Singen.

Zollstreife erwischt die Frau

Die 35-Jährige sei dennoch nach Konstanz eingereist, ohne den Schmuck zu verzollen. Wenig später sei sie von einer mobilen Zollstreife kontrolliert worden. Den Schmuck habe sie lose in ihrer Jackentasche getragen. „Überraschenderweise konnte sie die Abgaben begleichen und durfte im Anschluss ihre Reise fortsetzten“, heißt es in der Pressemitteilung.

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Wegen des Schmuggelversuchs wurde gegen die Frau ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Sachverhalt sei zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet worden. Welche Strafe auf die Frau zukommt, sei schwer zu sagen, so die Pressesprecherin. Das käme immer auf die Umstände des Falls an. „Sie hätte es zumindest wissen müssen, da sie ja mehrfach darauf hingewiesen wurde“, sagt Müller.

Die Regeln gelten

Wichtig für Reisende: Wer aus der Schweiz nach Deutschland reist, so das Hauptzollamt Singen, darf im privaten Gepäck Waren im Wert von bis zu 300 Euro abgabefrei mitbringen. Für Reisende unter 15 Jahren verringere sich die Wertgrenze auf 175 Euro. Wer die Reisefreigrenze überschreitet, muss Einfuhrabgaben zahlen. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke würden gesonderte Freimengen gelten.