Diese Vorstellung gefiel vielen nicht. In Konstanz wird der Oberbürgermeister gewählt, aber wer gerade nicht in der Stadt ist, kann nur schwerlich an der Abstimmung teilnehmen. Das war das Szenario, als zwei Dinge klar waren: Erstens fällt die Wahl am 27. September noch in die sommerliche (Semester-) Ferienzeit.

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Zweitens sollten möglichst viele Bürger per Brief wählen. Wenn nun die Stadtverwaltung von Amts wegen die Unterlagen nur an Konstanzer Meldeadressen verschickt, könnten viele, die Anfang September nicht vor Ort sind, vielleicht nicht mit abstimmen. Das Problem ist jetzt gelöst, wie Wahlleiter Andreas Thöni bestätigt. Sein Team hat einen Weg gefunden, wie sich Wahlwillige ihre Unterlagen auch an ihre Ferienadresse senden lassen können.

Bis zum 23. August kann der Antrag gestellt werden

Wichtig dabei: Bis zum 23. August können Wahlberechtigte einen Antrag stellen, sich die Unterlagen statt an ihre Konstanzer Adresse auch an eine abweichende Anschrift zustellen zu lassen. Dabei ist laut Andreas Thöni zu beachten: „Angegeben werden müssen zwingend Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnadresse Konstanz sowie die abweichende Adresse, wohin die Unterlagen geschickt werden sollen. Diese Daten dienen der Identifizierung der Antrag stellenden Person.“

Die Verwaltung prüft dann über das Melderegister, um Missbrauch zu verhindern. Die Anträge können per E-Mail an folgende Adresse gestellt werden: wahlamt@konstanz.de. Laut Wahlleiter Andreas Thöni war und ist es der Verwaltung ein großes Anliegen, die Wahl für die Bürger möglichst einfach zu halten.

Zugleich muss sie aber auch rechtssicher ablaufen, und hier erhält das Rathaus-Team Rückendeckung aus dem Stuttgarter Innenministerium. Auf eine Anfrage des SÜDKURIER zum eigentlich in der Verfassung vorgesehenen Leitbild der Urnenwahl antwortet ein Sprecher: „Der Schutz der Gesundheit der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rechtfertigt es nach Auffassung des Innenministeriums, bei den anstehenden Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen dafür zu werben, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme möglichst per Briefwahl abgeben.“

Das heißt: Auch wenn nicht so lückenlos zu überwachen ist, dass wirklich geheim und frei gewählt wird, ist das Verfahren im Fall einer OB-Wahl unter Corona-Bedingungen in Ordnung. Zumal alle, die wollen, am Wahlsonntag ja auch in eines der neun verbleibenden Wahllokale gehen können.

Alle Inhalte rund um die OB-Wahl am 27. September auf www.sk.de/ob-wahl.