Die Zustimmung des Konstanzer Gemeinderats für die Bebauung des nördlichen Hafners wird Konstanz grundlegend verändern. Läuft alles nach Plan, dann werden in dem Gebiet nördlich des Ortsteils Wollmatingen in den nächsten 15 Jahren auf einer Fläche von 105 Hektar mehr als 3000 Wohnungen gebaut, darin enthalten sind rund 15 Hektar für die Ansiedlung von Unternehmen. Das ist angesichts des bestehenden gesamtstädtischen Bedarfs an Gewerbeflächen von 37 Hektar nicht die Lösung aller Probleme – klar aber ist, dass bis zu 3800 Menschen ihren Arbeitsplatz künftig im Hafner haben werden.

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Im Gemeinderat wurde auf eine ausführliche Vorstellung und Debatte verzichtet. Über das Vorhaben, das unter anderem bei der Oberbürgermeisterwahl im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung kontrovers diskutiert wurde, war zuvor eingehend in Fachausschüssen beraten worden. Das Fazit, das die Stadtverwaltung, externe Planer und Gemeinderat zogen: Selten ist ein Projekt dieser Größenordnung so schlüssig, stringent und realisierungsreif vorbereitet worden. Ziel ist es, bereits im Laufe des nächsten Jahres die Ausschreibungen vorzunehmen, Ende 2023 könnten dann die Bagger anrollen.

86 Grundstückseigentümer wollen nicht verkaufen

Die Bewertung der Planung und der Optimismus beim weiteren Vorgehen speisen sich vor allem aus den Eigentumsverhältnissen bei den Grundstücken. Etwa die Hälfte der Fläche befindet sich bereits im Besitz der Stadt, nach Darstellung der Stadtverwaltung sind die Eigentümer von weiteren 5,3 Hektar zum Verkauf bereit. Bei weiteren 35,4 Hektar geht man von der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigner aus, 86 Eigentümer mit einem Flächenanteil von 14,1 Hektar haben bislang keine Bereitschaft zum Verkauf gezeigt.

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Das jetzige Bekenntnis des Gemeinderats dient als politischer und psychologischer Rückenwind für die noch ausstehenden Verhandlungen. Ein Pokern um die Verkaufspreise ist dabei nicht möglich, da sie nach Auffassung von Stadtverwaltung, Planern und Gemeinderat nach klaren Regeln festgelegt und transparent dargestellt worden sind. Verhandlungsmasse besteht allerdings bei Kooperationsoptionen – etwa dann, wenn die Grundstückseigner selber an einer Bauherrschaft interessiert sind.

Enteignung als letztes Mittel

Als letztes Mittel könnte die Stadt die Enteignung der Besitzer zu den festgelegten Preisen betreiben. Diese Möglichkeit ist auf dem gesetzlichen Grundsatz, wonach Eigentum verpflichtet, zulässig. Stadtverwaltung und Gemeinderat wollen allerdings nach Möglichkeit darauf verzichten, weil es sich nicht mit dem grundsätzlich erstrebenswerten einvernehmlichen Miteinander von Bürgern und Politik vertrage.