Die Gruppe „Bürgerdialog-Konstanz e.V.“ wollte am Sonntag, 20. Dezember, auf Klein Venedig mit einer Kundgebung gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie protestieren. Doch geht es nach dem Willen der Stadtverwaltung, wird daraus nichts: Sie hat die geplante Versammlung verboten, für die Mitorganisator Gerry Mayr 900 Teilnehmer angemeldet hatte.
Zunächst sei die erlaubte Teilnehmerzahl vergangene Woche im Gespräch mit den Organisatoren auf 200 begrenzt worden, erklärt Walter Rügert, Pressesprecher der Stadtverwaltung, auf SÜDKURIER-Nachfrage.
„Danach haben die Organisatoren dazu aufgerufen, zahlreich zu erscheinen und noch weitere Demonstrationen angekündigt“, so Rügert. Das sei mit ein Grund für das nun ausgesprochene Verbot gewesen. Dieses sei auch vor dem Hintergrund der derzeit hohen Corona-Infektionszahlen und den verschärften Präventionsbemühungen zu sehen.
Andere Querdenken-Demos als Warnsignal
„Die Organisatoren haben deutlich gemacht, dass sie nicht bereit sind, sich an die Auflagen zu halten, etwa die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Teilnehmer“, erklärt Rügert.
Zur Entscheidung der Stadt hätten zudem die Erfahrungen bei den Querdenken-Demonstrationen Anfang Oktober in Konstanz sowie das Verhalten von Querdenkern auf bundesweiten Kundgebungen beigetragen. „Das Polizeipräsidium hat sich ebenfalls für ein Verbot ausgesprochen“, betont Rügert.
Querdenker wollen gegen das Verbot vor Gericht ziehen
Für Gerry Mayr von der Gruppe „Bürgerdialog-Konstanz e.V.“ ist das Verbot nicht nachvollziehbar. Die Stadt habe kein Recht, die Demonstrationsfreiheit einzuschränken, so Mayr gegenüber dem SÜDKURIER. Er spricht von „Willkür“.
An die Auflagen hätten sich die Teilnehmer gehalten, sagt Mayr: „Das ist kein Thema“. Und sie hätten mit Klein Venedig ja einen Platz ausgesucht, „der im Winter ein Randgebiet ist. Um niemanden zu gefährden.“ Jetzt will Mayr gegen das Verbot klagen: „Nötigenfalls gehen wir bis vors Bundesverfassungsgericht.“

Am ebenfalls für den 20. Dezember geplanten „Lichterlauf“ hält Mayr jedenfalls fest. Dieser soll am Sonntag von Dettingen über Wallhausen nach Konstanz führen. „Jeder kann laufen, das ist eine lose Veranstaltung“, so Mayr. Das sieht die Stadtverwaltung anders.
Stadtpressesprecher Rügert erinnert gegenüber dem SÜDKURIER an seine Aussage von vor einer Woche, dass „das Vorhaben unter den allgemeinen Corona-rechtlichen Beschränkungen zu beurteilen“ sei.
Werde gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen, „werden wir in enger Abstimmung mit der Polizei dagegen vorgehen.“ Rügert betont zugleich, dass aufgrund der Ausgangsbeschränkungen Joggen und Spazierengehen tagsüber nur alleine, mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder mit einer einzigen Person aus einem anderen Haushalt erlaubt ist.