Die Universität Konstanz hat 2233 Mitarbeiter, 1300 Beschäftigte arbeiten bei der Stadtverwaltung, die Stadtwerke haben 802 Kollegen – damit zählen die drei Einrichtungen zu den größten Unternehmen der Stadt. Wir haben nachgefragt, wie sie jeweils auf die steigenden Infektionszahlen der Pandemie reagieren.

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Sind in Ihren Einrichtungen Corona-Infektionen bekannt?

Stadt: Ja, aktuell sind zwei Fälle bekannt. Stand: 23. Oktober.

Stadtwerke: Nein, bei den Stadtwerken sind, Stand 22. Oktober vormittags, keine Corona-Fälle bekannt.

Universität: Stand 22. Oktober sind der Universität Konstanz zwei aktive Covid-19-Fälle bei Beschäftigten bekannt. Die betroffenen Personen sind in häuslicher Quarantäne. Die Kontaktnachverfolgung erfolgte durch das Gesundheitsamt.

Die Universität Konstanz.
Die Universität Konstanz. | Bild: Lukas Ondreka

Wie gehen Sie mit dieser steigenden Bedrohung um? Gibt es besondere Maßnahmen?

Stadt: Die städtische Verwaltung hat einen vierstufigen Plan zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie entwickelt. Unter anderem gelten folgende Maßnahmen:
- Alle Verwaltungsgebäude bleiben für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Zutritt ist jedoch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im Bürgerbüro wird jeder zweite Serviceplatz nicht besetzt, Büro- und Arbeitsräume sind möglichst oft zu lüften.
– Die Arbeitsleistung kann auch im Homeoffice oder in Telearbeit erbracht werden, sofern die Art der Tätigkeit dies gestattet und der Dienstbetrieb sowie die Abläufe dadurch nicht nachhaltig gestört oder erschwert wird.
– Mitarbeitende, die aufgrund einer Vorerkrankung einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf an Sars-CoV-19 ausgesetzt wären oder wenn in deren Haushalt eine Person lebt, auf die das zutreffen würde, haben ein Anrecht auf Homeoffice oder Telearbeit.
– Mitarbeitende, die Zuhause nachweislich pandemiebedingt Kinder oder pflegebedürftige Angehörige selbst betreuen müssen, haben ebenfalls ein Anrecht auf Homeoffice oder Telearbeit.
– Arbeiten im Außendienst mit häufigen Bürger- oder Kundenkontakten sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
– Dienstreisen in Risikogebiete sind untersagt.
– Besprechungen sollten möglichst digital stattfinden. Sollte eine Videokonferenz nicht durchführbar sein, muss im Besprechungsraum gewährleistet sein, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ist das nicht der Fall, sind auch während der Besprechung Mund-Nasenschutz-Masken zu tragen.
– Maskenpflicht auf den Fluren.

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Stadtwerke: Es gibt einen internen Krisenstab, der die nötigen Punkte berät und entsprechende Maßnahmen trifft. Dies gilt für die Bereiche, die die Öffentlichkeit betreffen (Busse, Bäder etc.), aber auch für die internen Bereiche. „Wir wollen die Gesundheit unserer Mitarbeiter bestmöglich schützen. Gleichzeitig sind wir auch in der Krise ein verlässlicher Partner für alle unsere Kunden“, heißt es von den Stadtwerken.

„In den öffentlichen Bereichen haben wir alle Maßnahmen getroffen, um die Vorgaben von Bund und Land zu erfüllen. Sie sind öffentlich bekannt.“ Intern gelten aktuell folgende Maßnahmen: In den frei zugänglichen Bereichen herrscht Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Es werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.

Der Aufenthalt von Mitarbeitern von Fremdfirmen und Kunden ist auf ein Minimum zu reduzieren. Private Besucher sind untersagt. Personen mit Corona-Symptomen haben keinen Zutritt. Die Kantine ist für Besucher, Fremdfirmen und externe Mitarbeiter geschlossen.

Sascha Egenhofer vom Team der Buswerkstatt montiert eine Schutzwand an der Fahrerkabine. Insgesamt 57 Busse haben die Stadtwerke derart ...
Sascha Egenhofer vom Team der Buswerkstatt montiert eine Schutzwand an der Fahrerkabine. Insgesamt 57 Busse haben die Stadtwerke derart ausgestattet. | Bild: Ahlebrandt, Sylvia

Am Arbeitsplatz muss der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, müssen entsprechend andere Schutzmaßnahmen greifen (Plexiglasscheiben, regelmäßiges Lüften, strenge Arbeitsplatzhygiene). Räume müssen regelmäßig gelüftet werden. Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen.

Es werden möglichst kleine, feste Teams gebildet, um wechselnde Kontakte innerhalb der Mitarbeiter bei Fahrten und Arbeitseinsätzen außerhalb der Betriebsstätte zu reduzieren. Eine zeitliche und örtliche Entzerrung ist in den Arbeitsablauf integriert, durch zum Beispiel unterschiedliche Pausenzeiten, Verlängerung der Kantinenzeiten, unterschiedliche Arbeitszeiten zur Vermeidung von Ansammlungen in Sanitärräumen und Umkleiden, Trennung von Pausenbereichen.

Telefon- und Videokonferenzen sind die Regel. Präsenz-Veranstaltungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

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Universität: Der „Arbeitskreis Organisation und Sicherheit im Coronabetrieb“ tagt regelmäßig. Dort werden Empfehlungen zur Umsetzung der aktuellen Landesvorgaben erarbeitet und auf Basis der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten über weitere geeignete Maßnahmen beraten. Die Empfehlungen dienen als Entscheidungsvorlage für das Rektorat. Universitätsleitung und Arbeitskreis bzw. Krisenstab arbeiten Hand in Hand und stellen sich tagesaktuell auf die jeweilige Entwicklung ein.

„Die Universität hat ein umfassendes Konzept entwickelt, das alle Handlungsfelder der Universität abdeckt. Damit können wir zügig und situationsbezogen auf Veränderungen beim Infektionsgeschehen reagieren bzw. uns aktiv darauf vorbereiten“, heißt es. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes, die weiterhin und mittlerweile weitgehend elektronisch durchgeführte Zugangserfassung zu den Universitätsgebäuden, individuell angepasste Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in Studium und Lehre sowie Gefährdungsbeurteilungen der Fachbereiche und Abteilungen im Rahmen der Beschäftigung auf dem Campus.

„Darüber hinaus haben wir das Wintersemester 2020/2021 von vorneherein als hybrides Semester geplant und dadurch einen Großteil der Lehre online geplant. Die Universität Konstanz ist zudem bemüht, auch Studierenden, die einer Risikogruppe angehören oder aufgrund von Quarantänebestimmungen nicht an einer Präsenzlehrveranstaltung teilnehmen können, eine digitale Teilhabe zu ermöglichen.“

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Droht die Schließung von Abteilungen oder Einrichtungen?

Stadt: Die Ämter und Einrichtungen regeln, dass Mitarbeiter oder Mitarbeiter-Gruppen im Wechsel ihre Arbeitsleistung im Homeoffice oder in Telearbeit erbringen können. Durch diese Maßnahme könnte, im Falle der Infektion, der Dienstbetrieb dieser Einrichtung im Verwaltungsgebäude durch die andere Gruppe aufrechterhalten werden. Aktuell gibt es keine Anzeichen für Schulschließungen. Es ist jedoch weiter davon auszugehen, dass Klassen oder Klassenstufen in zeitlich befristete Quarantäne geschickt werden. Das Augenmerk der Schulen richtet sich momentan darauf, Lehrkräfte und Schülergruppen, die nicht in Präsens an den Schulen sein können, weiter am gemeinsamen Unterricht zu beteiligen. Hierbei spielt der Einsatz der bestehenden und teils erweiterten digitalen Kommunikation eine wichtige Rolle.

Das Konstanzer Rathaus.
Das Konstanzer Rathaus.

Stadtwerke: „Aktuell drohen keine Schließungen. Ob sie denkbar sind, hängt maßgeblich davon ab, was Bund und Land vorgeben. In jedem Fall werden wir alles daran setzen, unsere Dienstleistungen für Konstanz und die Region aufrechtzuerhalten.“

Universität: Ziel ist, auch bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen im Landkreis Konstanz und damit verbundenen Auswirkungen auf die Universität – im Einklang mit ihrer Hygieneordnung und in dem Umfang, der vertretbar ist, den Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsbetrieb auf dem Campus so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Zudem unterliegt die Universität als öffentliche Einrichtung auch bei diesen Entscheidungen den Vorgaben und Regelungen des Landes und der Gesundheitsbehörden. Dabei muss selbstverständlich gleichzeitig der bestmögliche Gesundheits- und Infektionsschutz gewährleistet werden.

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Sind Sie darauf vorbereitet, dass im Falle von Kita- und/oder Schulschließungen Eltern sich um ihre Kindern kümmern müssen?

Stadt: Ja. Mitarbeitende, die Zuhause pandemiebedingt Kinder oder pflegebedürftige Angehörige selbst betreuen müssen, haben ein Anrecht auf Homeoffice oder Telearbeit.

Stadtwerke: Den Eltern wird grundsätzlich Homeoffice ermöglicht. Wo dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, wird ein Antrag auf bezahlte Freistellung geprüft.

Universität: Sie erklärt: „Die Universität Konstanz ist sich als familienfreundliche Universität der Tatsache bewusst, dass Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen vor erheblichen Herausforderungen stehen, wenn das übliche Betreuungsangebot coronabedingt wegfällt. Sollten Kitas, Schulen oder weitere Betreuungseinrichtungen geschlossen werden müssen, können im Rahmen der aktuell gültigen Dienstvereinbarung großzügige individuelle Absprachen zwischen Vorgesetzten und Beschäftigen getroffen werden (Homeoffice, Vertretungen etc.). Mit diesem Vorgehen hat die Universität bereits zu Beginn der Pandemie gute Erfahrungen gemacht.“

Zusammengestellt von Andreas Schuler