Die Lockerungen der Verordnungen zum Schutz gegen Corona ermöglichen nach gut eineinhalb Jahren die Wiederbelebung von verkaufsoffenen Sonntagen, in Konstanz allerdings dürfen an diesem Sonntag etliche Händler nicht mitmachen. Der Grund ist die Entwicklung bei der juristischen Auslegung des Ladenöffnungsgesetzes: Der Anlass für die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags entscheidet demnach über dessen Reichweite – und da der Anlass der Biomarkt in der Innenstadt ist, sind einige Geschäfte in Petershausen von der Beteiligung ausgeschlossen.

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Hermann Neun bringt das in Rage. Der Chef des Möbelhauses Sitdown hält den mehr oder weniger willkürlich gezogenen Radius um den Biomarkt für eine Wettbewerbsverzerrung. Wegen des Ausschlusses vom verkaufsoffenen Sonntag befürchtet er außerdem einen nachhaltigen Schaden für sein Unternehmen wie auch für die anderen Geschäfte im Industriegebiet und dem angrenzenden Stromeyersdorf.

Hermann Neun vom Möbelhaus „Sit Down“ ärgert sich: „Wenn die Kunden vor verschlossenen Türen stehen, dann sagen sie ...
Hermann Neun vom Möbelhaus „Sit Down“ ärgert sich: „Wenn die Kunden vor verschlossenen Türen stehen, dann sagen sie doch gleich: Schau‘ her, die haben‘s wohl nicht nötig – dann kann Corona ja auch nicht so schlimm gewesen sein.“ | Bild: Sit Down

„Die Kunden, die beispielsweise aus Singen oder der Schweiz über die Werbung nach Konstanz gelockt werden“, so erläutert Hermann Neun, „wollen den Bummel in der Innenstadt möglicherweise mit einem Besuch in Petershausen verbinden – und da stehen sie dann vor verschlossenen Türen.“ Das sei nicht nur ärgerlich, sondern schade dem Image. „Die Leute sagen dann doch gleich: Schau‘ her, die haben‘s wohl nicht nötig, dann kann Corona ja auch nicht so schlimm gewesen sein.“

Verband zeigt Verständnis

Der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Südbaden, Utz Geiselhart, kann den Ärger von Hermann Neun verstehen, sieht aber wegen der Gesetzeslage kaum Handlungsspielraum. Am Ladenöffnungsgesetz sei nichts verändert worden, dort ist von jeher die Anlassbezogenheit eines verkaufsoffenen Sonntags festgelegt.

Utz Geiselhart, Geschäftsführer des Handelsverbands Südbaden.
Utz Geiselhart, Geschäftsführer des Handelsverbands Südbaden. | Bild: Foto Wöhrstein/SK-Archiv

Die Rechtspraxis bei der Auslegung des Gesetzes habe sich jedoch so entwickelt, dass sich rund um den eigentlichen Anlass eine räumliche Begrenzung durchgesetzt habe. Bei der einstigen Bodenseewoche habe es dabei keine Probleme gegeben, doch seit dem Wegfall dieser Veranstaltung als Begründung für einen verkaufsoffenen Sonntag müsse nach einem anderen Rahmenprogramm für die Öffnung der Geschäfte gesucht werden. Und der Einzugsbereich des Biomarkts sei dabei eben um einiges kleiner.

„Wir sind über die Entwicklung der Gesetzesauslegung ganz bestimmt nicht glücklich“, sagt Utz Geiselhart, der insbesondere Unternehmen wie Möbelhäuser im Nachteil sieht. Das Kaufverhalten hänge hier in vielen Fällen von der ganzen Familie ab, und da sei ein verkaufsoffener Sonntag ideal als Orientierung. Prinzipiell sei es für die örtlichen Händlergemeinschaften zwar möglich, einen Anlassbezug zu wählen oder zu entwickeln, der den Kreis der Geschäfte mit Öffnungsoption erweitert; das aber sei beim jetzigen verkaufsoffenen Sonntag wegen Corona so schnell kaum auf die Beine zu stellen gewesen.