Erst finden die Bundespolizisten einen Gesuchten auf dem Konstanzer Döbele, wenig später geht den Beamten ein 42-Jähriger, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, bei der Gemeinschaftszollanlage ins Netz. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Konstanz veröffentlicht hat.
Darin heißt es, dass die Beamten am Mittwochmorgen, 27. August, einen 32-Jährigen am Konstanzer Döbele Parkplatz kontrolliert haben und dabei einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) feststellten. Das dortige Amtsgericht hatte im Oktober 2023 einen Strafbefehl wegen Diebstahls gegen den Mann erlassen.
Bezahlt hatte der tschadische Staatsangehörige die Geldstrafe allerdings nicht. Vor Ort konnte der Mann am Mittwoch die Summe auch nicht aufbringen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Wenige Stunden später ging den Bundespolizisten die nächste gesuchte Person – diesmal eine Frau – ins Netz. Bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrollierten die Einsatzkräfte Menschen am Grenzübergang Konstanz-Autobahn. Bei einer 42-Jährigen stellten die Beamten fest, dass gegen sie ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag.
Das Amtsgericht Rosenheim hatte im März 2023 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die ungarische Staatsangehörige erlassen. Auch sie kam der auferlegten Zahlung bislang nicht nach. Die Frau konnte die Geldstrafe vor Ort bezahlen und damit einer ihr drohenden 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.