Ausnahmen bestätigen die Regel? Ganz so einfach ist es in der Verwaltung zumindest nicht. Seit der Einführung einer Quote für das Verhältnis von Motor- und Segelbooten gibt es in Moos immer wieder Diskussionen um diese Regelung – so auch in der jüngsten Sitzung des Mooser Gemeinderats. Diesmal sorgte ein Vorschlag für eine Ausnahmeregelung bei der Vergabe von Liegeplätzen für Uneinigkeit im Rat.
Seit März 2020 gilt für den Neuen Hafen in Moos sowie für den Landesteg und das Bojenfeld in Iznang eine Quote, damit dort nicht zu viele Motorboote liegen: 60 Prozent Segelboote sollen es sein und 40 Prozent Motorboote. Grund hierfür war, dass in den Jahren zuvor ein deutlicher Anstieg von Booten mit Verbrennungsmotor zu verzeichnen war. Dem sollte entgegengewirkt werden. In der Vergangenheit hat die Quote aber bereits zu leerstehenden Plätzen geführt.
Quote führt zu Problemen
Die Regelung hat nun bei den Hafenbereichen, die die angestrebte Quote unter anderem wegen bereits zuvor bestehender Verträge derzeit nicht erfüllen, eine kuriose Folge: Ein Liegeplatz, auf dem derzeit ein Motorboot liegt, könnte nach einer Kündigung des Inhabers nicht erneut mit einem Motorboot besetzt werden – selbst, wenn es sich um dasselbe Boot handelt. Mit solch einem Sonderfall beschäftigte sich der Mooser Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Dabei wurde folgende Situation geschildert: Die Eltern einer Person sind seit Jahrzehnten Liegeplatzinhaber im Neuen Hafen in Moos und Besitzer eines Motorbootes. Die Person möchte in Zukunft gerne das Motorboot der Eltern übernehmen und ist seit einiger Zeit auch Teil einer Eignergemeinschaft.
Da Liegeplätze nicht vererbt werden können, steht die Person selbst seit 2005 auf der Warteliste für einen Liegeplatz im Neuen Hafen in Moos. Bei den vergangenen Vergaberunden, bei denen die Person den Zuschlag auf einen Liegeplatz hätte haben können, wurde dieses Angebot allerdings ausgeschlagen. Zwei Liegeplätze in der Familie seien nicht notwendig, so die Begründung. Die Person stehe nur auf der Warteliste, um eines Tages – wenn die Eltern ihren Liegeplatz kündigen – das Motorboot der Familie übernehmen zu können.
Doch da wird dann die Quotenregel zum Problem: Die Person würde aktuell bei der nächsten Vergabe nur einen Liegeplatz für ein Segelboot zugeteilt bekommen, da die Motorboot-Plätze schon belegt sind.
Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, für diese besonderen Fälle eine Ausnahmeregelung im Rahmen der Liegeplatzzuteilung nach Warteliste zu gewähren. Jedoch unter der Bedingung, dass ein bereits vorhandenes Motorboot von einer Person, die bereits auf der Warteliste steht, übernommen wird, und schon eine Eigentümergemeinschaft für dieses Boot besteht.
Gemeinderat sieht Ausnahme auch kritisch
Der Mooser Bürgermeister Patrick Krauss warb für die Ausnahmeregelung. „Es sind nur vier bis fünf Fälle, um die es hier geht.“ Außerdem würde sich durch die Ausnahmeregelung nichts an der bestehenden Quote von Segel- und Motorbooten ändern, da ja nur ein Motorboot übernommen werde, das bereits dort stehe. Niemand würde auf der Warteliste nach vorne rutschen. Denn die Ausnahme gelte nur dann, wenn derjenige oder diejenige sowieso an der Reihe sei, um einen Liegeplatz zu bekommen.
Ramona Bölli-Merz von der Unabhängigen Wählervereinigung konnte der Ausnahmeregelung nicht viel abgewinnen. „Wenn wir anfangen, Ausnahmen bei der Quotenreglung zu machen, können wir uns auch fragen, ob sie überhaupt noch Sinn macht.“ Darüber hinaus hielt Bölli-Merz die vorgeschlagene Ausnahmeregelung für unfair: „Das können wir so nicht machen. Das schafft Unmut.“
Durch die Ausnahmeregelung könne es passieren, dass manche Personen früher einen Motorboot-Liegeplatz erhalten, als jene Personen, die vor ihnen auf der Warteliste stehen. Uwe Renz von Wir für Moos sah das ähnlich. Die Ausnahmeregelung sei ungerecht für Personen weiter oben auf der Warteliste, die ebenfalls auf einen Liegeplatz für ein Motorboot warten.
Den Einwänden entgegnete Bürgermeister Krauss: Die Personen, um die es bei der Ausnahmeregelung gehe, seien bereits seit vielen Jahren auf der Warteliste für einen Liegeplatz. Sie hätten längst einen Liegeplatz haben können. „Wir werden keine perfekte Lösung finden.“
Wie es jetzt weiter geht
Letztendlich fand die vorgeschlagene Ausnahmeregelung keine Mehrheit im Gemeinderat: Vier Räte stimmten für den Vorschlag, sechs dagegen. Für die Verwaltung sei die Ausnahmeregelung damit vorerst vom Tisch, wie Patrick Krauss im Gespräch mit dem SÜDKURIER erklärte. „In der nahen Zukunft gibt es aber vermutlich wieder Möglichkeiten, Plätze für Motorboote zu vergeben“, kündigte er an.
Eine Ausnahmeregelung gibt es bereits: Personen mit Altverträgen aus der Zeit vor März 2020, die aus Altersgründen oder weil sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nicht mehr segeln können oder wollen, könnten einen Bootstausch von Segel- zu Motorboot beantragen, berichtet Patrick Krauss im Gespräch mit dem SÜDKURIER.