Mühlingens Bürgermeister Thorsten Scigliano ist voll der Freude. Er kann nun ein Projekt weiterführen, welches schon vor langer Zeit durch seinen Vorgänger im Amt begonnen wurde. Die Gemeinde Mühlingen hat nämlich das Schloss im Dorfkern gekauft. Dies teilte Thorsten Scigliano im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung mit.

Man freue sich sehr, dass das mit der Geschichte der Gemeinde eng verwobene Gebäude nicht an einen Investor oder in private Hände gegangen sei. Man wolle es für die gesamte Bevölkerung der Gemeinde aus seinem langen Dornröschenschlaf erwecken, in welches es nach dem Tode seines letzten Bewohners Freiherr Ignaz von Buol-Berenberg gefallen war.

Der letzte Schlossherr ist 1997 gestorben

Der einstige Schlossherr lebte bis zu seinem Tod 1997 abgeschieden vom Dorf, hinter den mächtigen Mauern, welche das Mühlinger Schloss umgeben. Nur selten konnte man ihn bei einer seiner Besorgungs- und Einkaufsfahrten in das benachbarte Stockach sehen oder ihn dort treffen. „Er war ein Liebhaber von schnellen Autos, und immer wieder war er in einem Stockacher Autohaus als Kunde“ erinnert sich Konrad Wegmann.

Das Schloss im Mühlinger Ortskern: Über viele Jahrhunderte hat hier die Familie von Buol ihren Sitz gehabt. Diesen gibt sie nun ...
Das Schloss im Mühlinger Ortskern: Über viele Jahrhunderte hat hier die Familie von Buol ihren Sitz gehabt. Diesen gibt sie nun endgültig auf. | Bild: Doris Eichkorn

Er war einst selbst für das Haus von Buol als Holzmacher in deren Wäldern angestellt. Schon sein Urgroßvater mütterlicherseits habe als Schäfer beim „Baron“ – so wurden die Herren von den Bewohnern des Dorfes genannt – gearbeitet. Wegmanns Urgroßvater lebte auf dem ehemaligen Grubenhof, von dem heute nur noch eine kleine Jagdhütte im Grubenwald bekannt ist.

Die Geschichte der Gemeinde Mühlingen beginnt mit den ersten urkundlichen Erwähnungen im Jahr 1275. Ebenfalls im Jahr 1275 erwähnt wurde die katholische Pfarrkirche St. Martin, welche sich nordöstlich des Schlosses im Dorf befindet. Die damals genannte Kirche war allerdings das Vorgängermodell zum heutigen Gotteshaus und existiert nicht mehr.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch die territoriale Geschichte Mühlingens war sehr bewegend und das Dorf wechselte mehrfach seine Grundherrschaft. So auch in den Jahren 1700, als als Philipp Jakob Ebinger von der Burg die Ortsherrschaft kaufte und sie im Jahre 1731 dann schließlich an Christoph André und Johann Georg Konrad von Buol verkaufte.

Familie von Buol hat sich mit der Aufgabe des Schlosses schwer getan

Die Nachfahren des Johann Georg von Buol, welcher die Stelle eines nellenburgischen Oberamtsdirektors innehatte, blieben bis 1805 Ortsherren und darüber hinaus Grundherren. Außerdem war die Familie bis zum Verkauf an die Gemeinde Mühlingen am 22. September dieses Jahres Besitzer des Schlosses und weiterer Grundstücke, welche an selbiges anschließen.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Entscheidung, den Familienbesitz in andere Hände zu geben, fiel der Familie sicherlich nicht ganz leicht. Jedoch konnte sich keiner der Nachkommen des letzten Schlossherrn dazu entscheiden, seinen Lebensmittelpunkt nach Mühlingen zu verlegen. Sein Sohn Andreas, welcher letztlich den Verkauf an die Gemeinde vollzogen hat, soll immer wieder von Zeit zu Zeit nach Mühlingen gekommen sein und nach dem Gebäude geschaut haben.

Gemeinde will die Zukunft des Schlosses sorgfältig planen

Bürgermeister Thorsten Scigliano freut sich zwar sehr über den Kauf, doch müsse in den kommenden Wochen einiges erledigt werden, um die Substanz zu sichern. „Wir werden örtliche Unternehmen mit diversen kleinen Aufträgen zur Sicherung der Substanz beauftragen“, so Scigliano. Diese sollen beispielsweise die losen oder fehlenden Firstziegel auf dem riesigen Walmdach erneuern.

„Das Gebäude hat eine gute Substanz, wir lassen uns Zeit, und wollen keines Falles etwas überstürzen“, sagt der Bürgermeister mit Blick auf die kommenden Monate. Denn das Nachbargrundstück soll, so der Wunsch der Familie von Buol, nicht zu Bauplätzen für Einfamilienhäuser genutzt werden. Einer Bebauung durch die Gemeinde selbst hat die Familie zugestimmt. Nun beginnt die Frist von einem Jahr, binnen welcher sich die Familie von Buol aus den Gemäuern verabschieden wird.