Es gibt gute Nachrichten für die Gemeinde Öhningen: Im Rahmen des Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) stellt das Land 360.000 Euro für das Haus der Vereine zur Verfügung. Dabei ist Öhningen eine von vielen Gemeinden, die mit Fördergeldern bedacht wird. Wie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mitteilt, fördert das Land insgesamt 29 Kommunen mit zusammengenommen 15 Millionen Euro.

Gefördert werden zum Beispiel der Neubau von Kindergärten, aber auch der Ausbau und die Modernisierung von Bürgerhäusern, Mediatheken oder Sportflächen und Parks in städtebaulichen Erneuerungsgebieten. „Unser Ziel ist es, die Stadt- und Ortskerne langfristig zu beleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Bei der diesjährigen Förderung haben wir besonders auf die Klimaverträglichkeit der Maßnahmen geachtet. Die Landesmittel aus dem Investitionspakt sollen die Zentren beleben und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten“, wird Ministerin Nicole Razavi in der Mitteilung zitiert.

Seit 2022 wurden 72 Kommunen unterstützt

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen habe das Landes-SIQ 2022 erstmals aufgelegt, 72 Kommunen wurden seitdem mit insgesamt 50 Millionen Euro gefördert. Es schließe an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt es die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung. Die Mittel seien dabei begehrt: Bis zum Ende der Antragsfrist seien beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 81 Anträge der Städte und Gemeinden eingegangen. Der Investitionspakt sei damit in diesem Jahr sechsfach überzeichnet.

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Ziele des Landes-SIQ seien der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung
in den Ortskernen und Quartieren. Das könne der Neubau eines Bürgerhauses,
einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender
Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen. Einen Antrag
konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes
aufgenommen sind. Voraussetzung sei, dass die Einrichtung in einem Gebiet
der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig
umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch
genommen werden, so die Mitteilung.

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