Wer derzeit auf Waldwegen am Schienerberg mit seinem Mountainbike unterwegs ist, lebt gefährlich. Sehr sogar – denn ein Unbekannter hat in den vergangenen zwei Wochen mindestens zwei Nagelbretter auf Mountainbike-Routen oberhalb von Bankholzen ausgelegt, die schwere Unfälle mit hohem Verletzungsrisiko der Fahrer erwarten lassen. Gefunden wurden die Bretter mit mehreren Zentimetern langen Nägeln von Mitgliedern des HMC, einem Singener Mountainbike-Club, der auch den Bikepark am Schienerberg angelegt hat und ihn verwaltet.
Aufregung unter Mountainbikern
Entsprechend groß ist die Aufregung unter den Mountainbikern der Region. In den sozialen Netzwerken sind die Nagelbretter des Unbekannten am Schienerberg ein viel diskutiertes Thema. Über die Gründe des Fallenstellers kann nur gemutmaßt werden. Es liegt aber nah, dass es sich um jemanden handelt, der das Befahren kleiner Fußwege am Schienerberg um jeden Preis verhindern möchte. Dabei nimmt er nicht nur erhebliche Beschädigungen an den Rädern in Kauf, sondern auch eine mögliche Verletzung der Fahrer in Folge eines Sturzes.
Slim Gamh-Drid, der unter anderem Vereinsvorstand des HMC ist, zeigt sich entsetzt über die brachiale Methode des Fallenstellers. „Wenn jemand ein Problem damit hat, dass hier Leute mit dem Mountainbike unterwegs sind, dann kann man darüber reden. Aber Nagelbretter auslegen, das geht gar nicht“, sagt er.
Die Stellen, an denen die Nagelfallen ausgelegt wurden, sind auch ohne diese nicht ungefährlich. Unter anderem wurde ein Nagelbrett direkt vor einer sehr steilen Abbruchkante platziert, so dass der Fahrer bei einer Reaktion auf den Reifenplatzer mit hoher Wahrscheinlichkeit stürzen würde. „Ich weiß gar nicht, wie so etwas juristisch behandelt werden würde. Ist das schon versuchte Körperverletzung?“, fragt Gamh-Drid.
Fahren auf kleinen Pfaden verboten
Zur Anzeige sind die Nagelbretter bisher nicht gekommen. Das liegt wohl auch an der gesamten Themenlage des Mountainbiken. Denn streng genommen dürfen Mountainbiker sich in Teilen Deutschlands nur auf Wegen bewegen, die mindestens zwei Meter (siehe Infokasten) breit sind. Nicht zuletzt, weil es eine derartige Regelung weltweit praktisch nur in Deutschland gibt, nehmen es viele Mountainbiker damit nicht allzu ernst. Am Schienerberg gibt es zudem die Sondersituation, dass das Befahren jeglicher Wege (auch sehr kleiner Pfade) auf der schweizerischen Seite des Berges rechtlich zugelassen ist.
Slim Gamh-Drid hat sich als einziger der hiesigen Mountainbiker dazu bereit erklärt, mit dem SÜDKURIER über die Nagelbretter zu sprechen. Er räumt ein, mitunter Wege zu nutzen, die nicht in die zwei Meter Kategorie fallen. Aus seiner Sicht hat die Corona-Krise zu einer zusätzlichen Verschärfung des Konfliktpotentials gesorgt.
In der Folge musste der Bikepark am Schienerberg geschlossen werden und viele Sportler wichen dadurch auf andere Wege aus. Hinzu kommen zahlreiche E-Biker, die vermehrt auch im Wald anzutreffen sind. Der Schienerberg ist durch den Bikepark zudem über die Region hinaus bekannt geworden in der Szene, so dass mehr und mehr Auswärtige hier auf das Rad steigen.
Rücksichtnahme ist hilfreich
Für Slim Gamh-Drid fährt im Moment vor allem die Sorge und Angst auf den Strecken am Schienerberg mit: „Man hat schon ein blödes Gefühl. Und was kommt als nächstes? Spannt derjenige dann einen Draht?“, fragt sich der Mountainbiker. Er selbst fährt seit 23 Jahren auf dem Schienerberg mit seinem Mountainbike.
Aus der langjährigen Erfahrung weiß er, dass vor allem eine freundliche Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme zwischen allen Nutzern des Waldes hilfreich ist. Und vielleicht bringt die Öffnung des Bikeparks, der seit letzter Woche wieder für die Nutzung freigegeben ist, ja ebenfalls eine Entspannung zwischen den Beteiligten.
Die Zwei-Meter-Regel
In Baden-Württemberg ist das Fahrradfahren im Wald auf Wegen mit unter zwei Metern Breite verboten. Das haben viele Menschen erstmals 2016 bei der Sendung „Wer wird Millionär“ erfahren. Im Jahr 1995 verabschiedete die Stuttgarter Landesregierung das Waldgesetz.
Man ging davon aus, dass Radfahrer schmale Wege stark beschädigen und Unfälle mit Wanderern verursachen. Da dies bisher nicht nachgewiesen werden konnte, sind andere Bundesländer wie Hessen und Bayern mittlerweile von der Regel abgekommen. Eine Petition gegen die Zwei-Meter-Regel in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2019 zurückgewiesen.