Bis 2021 will die Stadt Radolfzell das Wohnungsproblem gelöst haben. Dann soll es genug sozialen Wohnraum für alle geben, die Anspruch darauf haben. Die Prognosen sehen aktuell noch gut aus. Im Jahr 2019 muss die Stadt Radolfzell laut Berechnungen 169 Personen unterbringen. In den folgenden Jahren sinkt die Zahl auf etwa 25 pro Jahr. "Für kommendes Jahr werden wir unser Soll nicht erfüllen können", erklärte Bürgermeisterin Monika Laule während der jüngsten Gemeinderatssitzung. Aber da die Zahlen danach so stark abfallen, sei man optimistisch, bereits im Jahr 2021 dem Bedarf an Sozialwohnungen gerecht werden zu können. Zu den Personen, die unterzubringen sind, gehören Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgenehmigung sowie deren Familiennachzug.

Stadt sichert sich die Belegungsrechte

Die Stadt Radolfzell hat sich einen Plan zurechtgelegt, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Aus diesem Grund muss der Standort Ecke Ostlandstraße/Schlesierstraße schnellstmöglich bebaut werden. Das Grundstück soll ausgeschrieben werden, die Stadt möchte im Vertrag festlegen, dass mindestens acht bis zehn Wohneinheiten im sozialen Bereich gebaut werden, hierfür will sich die Stadt die Belegungsrechte sichern.

Thema im Gemeinderat waren auch die baulandpolitischen Grundsätze, was für etwas Verwunderung bei den Räten sorgte. In der von der Stadtverwaltung verfassten Vorlage stand "Die in den baulandpolitischen Grundsätzen beschlossene Quote von 30 Prozent Sozialmietwohnungsbau nach den Kriterien des jeweils aktuellen Landeswohnraumförderungs­programms ist von allen Vorhabenträgern einzuhalten."

Grundsätze werden klarer formuliert

Gisela Kögel-Hensel von der Freien Grünen Liste fragte: "War das denn nicht schon längst der Fall?" Oberbürgermeister Martin Staab erklärte, man wolle die Grundsätze klarer formulieren. "Ohne eine eigene Wohnungsbaugesellschaft müssen wir deutlicher werden", so Staab. Martina Gleich (CDU) hakte nach, ob die Stadt denn bereit wäre, im Zweifelsfall zu klagen, falls sich ein Investor nicht daran halten sollte. Staab machte deutlich, dass die Stadt durchaus bereit sei, für die Einhaltung der baulandpolitischen Grundsätze vor Gericht zu ziehen.

Erste konkrete Schritte für den Neubau sozialen Wohnraums durch die Stadt wird jetzt an der Ecke Ostlandstraße/Schlesierstraße vorangetrieben. Dieses Grundstück wird zur Bebauung durch private Investoren ausgeschrieben. Nach Vorgaben der Stadt sollen mindestens acht bis maximal zehn Wohneinheiten den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus entsprechen. Eine Bauverpflichtung und 100 Prozent Belegungsrechte für den sozialen Wohnungsbau sind Bestandteil der Ausschreibung. Nach einer ersten Skizze sollen in drei Gebäuden je sechs Wohneinheiten, verteilt auf drei Geschosse, untergebracht werden.