Es geht vorwärts bei den Vorbereitungen für die geplante Sanierung der Böhringer Ortsmitte. Während mit den Böhringer Vereinen derzeit ein klar definiertes Raumprogramm für das geplante Dorfgemeinschaftshaus als Kernprojekt ausgetüftelt wird, um gleich nach Erhalt der Förderzusage einen Architektenwettbewerb ausloben zu können, hat nun auch der Dialog mit den ansässigen Eigentümern in dem 4,9 Hektar großen Sanierungsgebiet begonnen.

Auch Privatleute haben Aussicht auf Fördermittel

Denn mit der Aufnahme ins Landessanierungsprogramm haben auch private Hausbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen Aussicht auf Fördermittel, wenn sie ihre Häuser umfassend sanieren. Über 60 geladene Bürger und etliche Interessierte kamen zur Auftaktveranstaltung in den Musikpavillon, um sich über die geplanten Maßnahmen, den Ablauf der Dorfkernsanierung und ihre eigenen Möglichkeiten zu informieren. Bei dem Anlass konnten sie auch Fragen an Oberbürgermeister Simon Gröger und Thomas Nöken, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Baurecht, stellen.

Um dieses Gebiet in Böhringen geht es

Bild 1: Auch private Häuser sollen saniert werden: Stadt will Missstände in Böhringen angehen
Bild: Kerstan

„Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine schöne Sanierung ist die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger“, unterstreicht Thomas Wirth von der Steg Stadtentwicklung GmbH mit Sitz in Stuttgart, die von der Stadt als Sanierungsträger beauftragt ist und sich an diesem Abend vorstellte. Sie macht unter anderem auch die sogenannten vorbereitenden Untersuchungen im Areal, die es braucht, um das Sanierungsgebiet förmlich festzulegen.

Was untersucht wird

Dazu zählt neben der Analyse städtebaulicher Missstände – wie beispielsweise die vielen leerstehenden alten Wohngebäude in der Fritz-Kleiner-Straße oder die fehlende Ortsmitte –, dem Zielkonzept sowie dem Finanzierungsplan auch die derzeit laufende Online-Befragung der Betroffenen. Dabei handelt es sich um Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibende, Beteiligte und Träger öffentlicher Belange.

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Erfragt werden zum Beispiel Gebäude- und Grundstücksnutzungen, Gebäudezustand, Energieträger, soziale Daten und Mitwirkungsbereitschaft, aber auch Anregungen, Wünsche und Bedenken. Breiten Raum nahmen die Informationen zu den besonderen Rechtsvorschriften im Sanierungsgebiet ein. Vom zu erduldenden Eintrag im Grundbuch „Eine Sanierung wird durchgeführt“ über die Genehmigungspflicht jeglicher Bau- und Umnutzungsmaßnahmen, satzungsbedingte Bodenwerterhöhungen und Ausgleichszahlungen bis hin zum Vorkaufsrecht der Stadt bei Veräußerungen.