In einer Pressemitteilung hat die Stadtverwaltung die schrittweise Lockerung der Corona-Verordnung durch die Landesregierung für die Stadt Radolfzell konkretisiert. Ein entscheidendes Kriterium für die Einzelhändler ist, dass Geschäfte bis zu einer Ladengröße von 800 Quadratmetern am heutigen Montag öffnen dürfen.

OB kann Regelung nicht nachvollziehen

OB Martin Staab begrüßt die Entscheidungen der Landesregierung mit Blick auf die Einzelhändler, die in Radolfzell wieder öffnen dürfen. Die Änderungen seien maßvoll und eine schrittweise Lockerung zwingend erforderlich. Doch der OB weist auf einen strittigen Punkte hin: „Der Teufel steckt im Detail.“ Er könne nicht nachvollziehen, dass Einzelhändler größere Verkaufsflächen nicht abtrennen dürfen, um die maximal zugelassene Fläche zu erreichen. Aber: „In Shopping- und Outletcentern werden die einzelnen Geschäfte jedoch unabhängig voneinander betrachtet“, so OB Staab. Übersetzt heißt das: Einzelgeschäfte im Seemaxx-Center mit einer Fläche bis zu 800 Quadratmeter dürfen ab heute, Montag, 20. April, öffnen, das Kaufhaus Kratt in der Radolfzeller Innenstadt aber nicht. Die Möglichkeit wieder zu öffnen, wurde Stand Montagmorgen vom Seemaxx-Center allerdings noch nicht genutzt. Die Türen des Outletcenters bleiben damit vorerst noch geschlossen.

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Die Lockerungen der Corona-Verordnung betreffen auch öffentliche Einrichtungen. Die Stadtbibliothek im Österreichischen Schlösschen soll voraussichtlich ab Donnerstag, 23. April, wieder den Betrieb wieder aufnehmen. Die Details zum Hygiene- und Sicherheitskonzept will die Stadtverwaltung noch zeitnah bekannt gegeben.

Betretungsverbot in Heimen wird verlängert

Daneben hat die Stadt Radolfzell den Betrieb für manche Einrichtungen weiter beschränkt. Für stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie ambulante betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe ist ein Betretungsverbot erlassen worden. Die Bestimmungen zum Verlassen bestimmter Einrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen wie die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen ist bis zum 3. Mai verlängert worden. Die Dienststellen der Stadtverwaltung bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Ansprechpartner seien zu den gewohnten Dienstzeiten telefonisch, postalisch oder per E-Mail erreichbar, so die Pressemitteilung.