Dieser Ehestreit ist zu weit gegangen: Ein heute 75-jähriger Mann bedroht seine eigene Ehefrau während eines Streits im Juni 2024 damit, dass er einen Auftragskiller auf sie hetzen will. Wenige Tage später kommt es erneut zum Streit. Der Mann zerrt die Frau vom Sofa und tritt ihr gegen die Beine. Doch damit nicht genug.

Zwei Tage später will der 75-Jährige seiner Frau Handy und Hausschlüssel wegnehmen, sie weigert sich. Daraufhin stößt er sie zu Boden und drückt sie so fest nach unten, dass sie eine Schlüsselbeinfraktur erleidet. So steht es in der Anklageschrift, die die Staatsanwaltschaft vor dem Radolfzeller Amtsgericht verliest. Der Mann ist wegen Bedrohung und zweifacher Körperverletzung angeklagt.

Angeklagter spricht von einer Vorbild-Ehe

Auf der Anklagebank sitzt der 75-jährige Ehemann aus Radolfzell. Zeugen sind nicht geladen. Denn der Mann hatte über seinen Verteidiger bereits vor der Verhandlung angekündigt, die Taten gestehen zu wollen, wie Richterin Ulrike Steiner zu Beginn verlauten lässt. Doch zunächst geht der Angeklagte auf seine Lebensgeschichte und das Kennenlernen mit seiner Frau ein.

1974 hätten sie sich bei einem Urlaub kennengelernt und verliebt. Der Angeklagte spricht von einer Vorbild-Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, die beide inzwischen erwachsen sind. Bis zum Jahr 2004 hätten sie ihr Leben genossen, dann sei die Frau krank geworden. Laut dem Angeklagten folgten finanzielle Probleme

Frau beginnt, sich vom Mann zu distanzieren

2016 hätten sie das gemeinsame Haus verkauft. Von dem Geld habe sich die Frau einiges zur Seite geschafft und der Angeklagte selbst habe vom Verkauf kein Geld gesehen, behauptet er. Ab Dezember 2023 habe die Ehefrau dann begonnen, sich von ihm zu distanzieren. Sie sei viel unterwegs gewesen und habe ihm nie sagen wollen, wo sie war. Immer wieder habe er das Gespräch gesucht, was sie aber abgeblockt habe.

Das könnte Sie auch interessieren

An dieser Stelle bremst der Verteidiger seinen Mandanten und übernimmt die Aussage zur Tat selbst. Er bezeichnet den Juni 2023 als eine konfliktreiche Zeit in der Ehe. Daher wolle sein Mandant die Vorwürfe auch nicht abstreiten, sondern räume sie vollumfänglich ein. Er bereue die Taten. Der Angeklagte selbst sagt: „Heute würde ich anders handeln. Ich habe daraus gelernt.“

Er war nur vermindert steuerungsfähig

Allerdings war der Mann offenbar nicht ganz Herr der Lage, wie Richterin Steiner mit Verweis auf ein Sachverständigengutachten sagt. Das sollte die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten feststellen. Laut dem Gutachten sei die Fähigkeit bei dem 75-Jährigen zwar nicht aufgehoben, aber in einem erheblichen Maße beeinträchtigt. Bedingt sei das durch eine wahnhafte Störung, die mit Eifersucht in der Ehe zusammenhänge.

Urteil höher als Forderung der Staatsanwaltschaft

Letztlich fordert die Staatsanwaltschaft für den Mann eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro, was zusammengerechnet 2100 Euro sind. Das Gericht ging in seinem Urteil noch etwas höher und verurteilt den 75-Jährigen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro, zusammengerechnet 2800 Euro.

Richterin Steiner begründet die etwas höhere Geldstrafe unter anderem damit, dass der Angeklagte angegeben hatte, noch etwas Vermögen zu besitzen. Zudem sagt sie, dass seine Frau bei einer Befragung ausgeführt hatte, Angst vor ihrem Mann zu haben. Da der Angeklagte das Urteil angenommen hat, ist es rechtskräftig.