Rielasingen-Worblingen hat jüngst bereits strengere Regeln für die Nutzung der eigenen Veranstaltungsräume eingeführt, in Radolfzell sollen nun auch welche folgen – zumindest, wenn es nach der Gemeinderatsfraktion der Freien Grünen Liste (FGL) geht. Diese beantragte kürzlich bei der Stadt, die Raumnutzungsverträge entsprechend zu ergänzen.
Der Antrag konzentriert sich vor allem auf politische Veranstaltungen. Diese sind in Radolfzell keine Seltenheit. Unter anderem im Milchwerk fanden schon Podiumsdiskussionen, der Besuch von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst oder Bürgerdialoge der AfD statt.
Was beantragt die FGL?
Konkret sollen politische Veranstaltungen laut dem Antrag zwar nach wie vor in Räumen und Hallen der Stadt stattfinden können. Allerdings soll es einige Ausnahmen geben. Gelten sollen diese nach dem FGL-Antrag für Parteien oder politische Gruppierungen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder die extremistisch sind.
Außerdem soll in die Raumnutzungsverträge ein „Ausschluss menschen- und demokratiefeindlicher Veranstaltungsinhalte“ aufgenommen werden. Die Mieter der Räumlichkeiten sollen bei einer politischen Veranstaltung „jederzeit eine freie und unabhängige Medienberichterstattung“ gewährleisten. Auch soll es ihnen laut Antrag nicht erlaubt sein, die Räume „zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird“ – weder durch den Mieter selbst, noch durch Besucher der Veranstaltung.
Weiter sollen die Mieter mit der Unterschrift im Raumnutzungsvertrag bekennen, dass die Veranstaltung keine Inhalte hat, die rassistisch, antisemitisch, sexistisch, LGBTQ+-feindlich oder sonst menschen- und demokratiefeindlich sind. Unter LGBTQ+ werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, queere Menschen und weitere sexuellen Orientierungen oder Identitäten zusammengefasst.
Wird während einer Veranstaltung gegen die von der FGL beantragten Bedingungen verstoßen, solle der Mieter das unterbinden. Bei Verstößen oder strafrechtlichen Handlungen soll nach dem Antrag auch eine Vertragsstrafe drohen.
Konkrete Kritik an der AfD
Begründet wird der Antrag von der FGL damit, dass rechtsextreme Organisationen und Parteien „immer unverblümter und aggressiver den verfassungsrechtlich geschützten demokratischen Grundkonsens unserer Gesellschaft“ infrage stellen würden. Dabei nennt die FGL konkret die AfD als Beispiel, die das Radolfzeller Milchwerk immer wieder als Forum dafür benutze. „Im Alltag beobachten wir eine deutliche Zunahme rassistischer, antisemitischer und anderer menschenverachtender Äußerungen und Übergriffe“, so die FGL weiter.
Mit dem Antrag geht die FGL einen Weg, der kürzlich auch von den Grünen in Rielasingen-Worblingen gegangen wurde: Sie hatten in der Gemeinde ebenfalls eine Erweiterung der Hallenordnung beantragt. Damit sollen extremistische politische Parteien und Vereinigungen sowie Parteien, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben oder eine freie Medienberichterstattung nicht ermöglichen, von der Nutzung der gemeindeeigenen Hallen und Räume ausgeschlossen werden. Der Antrag wurde dort leicht abgeändert angenommen.
Wann wird darüber entschieden?
Wäre es nach der FGL gegangen, hätte das Thema schon am 30. September auf der Tagesordnung des Radolfzeller Gemeinderats stehen sollen. Doch wie die Pressestelle der Stadtverwaltung auf Nachfrage mitteilt, wird daraus nichts werden. Stattdessen werde über den Antrag „voraussichtlich im Oktober“ entschieden.
Dafür soll voraussichtlich ein anderer Antrag der FGL am 30. September diskutiert werden: Die Freie Grüne Liste hatte nämlich auch die Erstellung eines Hitzeschutzkonzepts für alle Radolfzeller Schulen in kommunaler Trägerschaft gefordert.