Eigentlich dürfen Minderjährige Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren konsumieren. Doch unter Aufsicht der Eltern ist das bereits ab 14 Jahren erlaubt. Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das dieses sogenannte begleitete Trinken zulässt. Das könnte sich aber bald wieder ändern. Denn Bayern hat am Freitag, 22. August, eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die die Abschaffung des begleiteten Trinkens fordert.
Dadurch sollen die negativen gesundheitlichen Auswirkungen vermindert werden, begründete die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Und auch der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, äußerte sich gegenüber der „Rheinischen Post“ positiv zu diesem Vorhaben.
Das hält ein Singener vom begleiteten Trinken

Lars Kiefer ist Leiter der Fachstelle Sucht in Singen. Er ist nach eigenen Angaben seit 2012 im gesamten westlichen Landkreis an allen Schularten in der Suchtprävention unterwegs und hat eine sehr klare Haltung zu der möglichen Änderung des Jugendschutzgesetzes, denn das begleitete Trinken sieht er aus wissenschaftlicher Perspektive grundsätzlich kritisch.
„Studien belegen, dass begleitete Trinkangebote die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Jugendliche Alkohol in riskanten Mengen konsumieren“, sagt Kiefer. Und wer früh Alkohol konsumiere, habe im späteren Leben ein höheres Risiko, alkoholabhängig zu werden.
„Das begleitete Trinken vermittelt jungen Menschen zudem den Eindruck, Alkohol sei sozial akzeptiert und ungefährlich, was die Hemmschwelle für riskanteren Konsum deutlich senkt“, so der Leiter der Fachstelle Sucht weiter. Auch außerhalb der Fasnacht – gerade jetzt in der Sommerzeit – gebe es genug heimatliche Trinkgelegenheiten, bei denen das Thema Jugendschutz nicht immer so genau genommen werde, kritisiert er.
Kiefer sieht einige Probleme
Das führt Kiefer zufolge zu Problemen: Zum einen erschwere diese Leichtfertigkeit die Entwicklung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol. Zum anderen werde durch einen frühen Alkoholkonsum die Wahrscheinlichkeit von Schädigungen im Gehirn erhöht. „Darüber hinaus wird das Risiko bei Trunkenheitsfahrten mit E-Rollern, Fahrrädern aber auch mit dem Pkw trotz Probezeit oft unterschätzt. Das führt zu grobem Fehlverhalten im öffentlichen Verkehr mit schweren Folgen“, betont der Leiter der Fachstelle Sucht.
Wie der Zeitplan aussehen könnte
Aus diesen Gründen hält Kiefer die Abschaffung des begleiteten Trinkens für einen sinnvollen Schritt. „Damit können wir deutlich gegen die Normalisierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen vorgehen und präventiv wirken, um gesundheitliche Langzeitrisiken zu minimieren“, erklärt er. Doch damit es wirklich zu einer Gesetzesänderung im Bundestag kommt, muss erst einmal der Bundesrat der Initiative zustimmen. Das ist nicht gesichert und könnte eine Weile dauern.