Wo in der Radolfzeller Altstadt dürfen Photovoltaik-Anlagen künftig angebracht werden, ohne dass es zu Beeinträchtigungen des Denkmalschutzes kommt? Diese Frage hat den Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik bereits im Sommer beschäftigt, als ein Solarkataster vorgestellt wurde, das alle Dachflächen in der Innenstadt dahingehend analysierte. Denn die Stadt will die mittlerweile zehn Jahre alte Gestaltungssatzung zum Schutz der historischen Altstadt bezüglich der Zulässigkeit von Solaranlagen überarbeiten. Ein entsprechender Entwurf wurde nun, mehrere Monate später, dem Ausschuss vorgestellt.

Was ist neu?

Änderungen gibt es darin mehrere. Zum einen wurde zum Beispiel die Zulässigkeit von Solaranlagen nach den Vorgaben des Solarkatasters festgeschrieben. In diesem Kataster, also Verzeichnis, sind zahlreiche Dächer in der Altstadt ausgemacht worden, auf denen Solaranlagen ohne erhebliche Beeinträchtigung möglich sind.

Doch es gibt auch Dächer, die als besonders prägend klassifiziert werden oder in der Fernwirkung besonders dominant sind – zum Beispiel das Dach des Münsters -, und auf denen nur im Einzelfall Photovoltaik-Anlagen möglich sind.

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Grundsätzlich legt der Entwurf für die neue Gestaltungssatzung bestimmte Kriterien für Solaranlagen fest, etwa dass Solaranlagen möglichst als eine Fläche angebracht werden sollen.

Und noch etwas soll in der neuen Satzung geregelt werden: Wo Balkonsolaranlagen angebracht werden können. Laut dem Satzungsentwurf sind sie „auf Balkonen, Häuserfassaden und auf Dächern allgemein zulässig, sofern diese vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind“.

Änderungen auch bei Markisen und Fenstern

Abseits von Photovoltaik-Anlagen gibt es weitere neue Regelungen. So wurden bisherige Gestaltungsregeln für Schaufenster auch für Fenster gastronomischer Einrichtungen übernommen. Sie dürfen nach dem Entwurf unter anderem keine verspiegelten oder farbigen Glasscheiben enthalten.

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Auch Regeln zu Markisen wurden geändert. Markisen sollen künftig etwa nur noch an Schaufenstern und Fenstern gastronomischer Einrichtungen zulässig sein und dürfen nicht in glänzenden und grellen Farben sowie mit Mustern und Schriftzügen genutzt werden.

Entwurf kann angesehen werden

Das Ausschussgremium billigte den Entwurf der geänderten Gestaltungssatzung. Er wird nun samt Begründung bis einschließlich Dienstag, 2. Januar, öffentlich ausgelegt. Nachzulesen ist der Entwurf unter www.radolfzell.de/altstadtgestaltung sowie im Gebäude des Dezernats für nachhaltige Stadtentwicklung und Mobilität am Marktplatz 3. Zudem findet am Mittwoch, 13. Dezember, um 19 Uhr eine öffentlichen Informationsveranstaltung im Bürgersaal des Rathauses statt.

Außerdem werden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Offenlage informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Danach wird das Thema erneut beraten werden.