Klimaschutz ist ein Ziel, das in Radolfzell bei vielen Entscheidungen eine Rolle spielt. So will die Stadt bis 2035 klimaneutral werden, unter anderem dazu beitragen sollen Sanierungsarbeiten an kommunalen Gebäuden sowie die Belegung von städtischen Dächern mit Photovoltaik-Anlagen. Aber nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch die Bürger sollen nach Möglichkeit Sonnenenergie nutzen können. Doch das ist zum Teil gar nicht so einfach – denn aus Denkmalschutzgründen ist nicht überall die Anbringung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern der Altstadt möglich.

Nun sollen die Festsetzungen für derartige Anlagen in der Gestaltungssatzung zum Schutz der historischen Altstadt überprüft und angepasst werden. Als Grundlage dafür wurde vorab ein Solarkataster erstellt, das deutlich machen soll, wo Photovoltaik-Anlagen laut dem Denkmalschutzgesetz des Landes grundsätzlich zulässig sind. Dieses Solarkataster wurde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Technik vorgestellt – und zeigt: Grundsätzlich zulässig wäre eine ganze Menge.

Verschiedene Analysen durchgeführt

Um das Solarkataster erstellen zu können, hatte die Firma Planstatt Senner verschiedene Analysen erstellt und unter anderem Dächer ausgemacht, die als besonders prägend klassifiziert werden oder in der Fernwirkung besonders dominant sind – zum Beispiel das Dach des Münsters, des Österreichischen Schlösschens und des Rathauses.

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Auf diesen sind nur im Einzelfall Photovoltaik-Anlagen möglich und laut Sitzungsvorlage auch dann nur „nach Präsentation eines detaillierten Gestaltungskonzepts und nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde“.

Übrig blieben aber auch so noch zahlreiche Dachflächen, auf denen theoretisch Photovoltaik-Anlagen möglich sind. Entlang der Löwengasse zum Beispiel oder der Schmidtengasse sind es fast alle. Die Anlagen müssten sich aber nach den allgemeinen Gestaltungskriterien des Landesdenkmalamts der eingedeckten Dachfläche unterordnen.

So stimmten die Räte ab

Das Ausschussgremium stimmte dem Solarkataster als Grundlage zur Überarbeitung der Gestaltungssatzung einstimmig zu. Ein paar Anmerkungen gab es aber dennoch. Christof Stadler (CDU) bat so darum, das gesamte Spitalensemble nur im Einzelfall als für Photovoltaik-Anlagen geeignet zu betrachten. Und Walter Hiller (Freie Wähler) wollte wissen, ob es bereits bestehende Photovoltaik-Anlagen gibt, die nach dem Solarkataster nur im Ausnahmefall genehmigt hätte werden dürfen.

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Laut Thomas Nöken, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Baurecht, gibt es diese tatsächlich – wie man damit umgehe, müsse sich aber noch zeigen. Möglicherweise seien Veränderungen an den bestehenden Anlagen vorzunehmen.