Die Villa Windschief und das Österreichische Schlösschen in Radolfzell, die Singener Theresienkapelle, die Nellenburg-Ruine in Stockach – sie alle sind Beispiele für Kulturdenkmäler in der Region. Und nicht nur sie. Beim Landesamt für Denkmalpflege sind laut Pressestelle des zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart rund 4000 Kulturdenkmäler der Bau- und Kunstdenkmalpflege allein im Landkreis Konstanz gelistet. Hinzu kommen rund 3000 archäologische Kulturdenkmäler. Zum Teil sorgen die Bauten für Diskussionen, denn ihr Erhalt kostet Geld und ist aufwändig – für private Bauherren und Kommunen.
Besondere Aufmerksamkeit wird den Denkmälern einmal im Jahr am Tag des offenen Denkmals zuteil. Seit 1993 wird die Veranstaltung von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz koordiniert – in diesem Jahr am Sonntag, 8. September. Doch was macht eigentlich ein Kulturdenkmal aus und welche Bedingungen gibt es, um zu einem erklärt zu werden?
Was kann zum Denkmal werden?
Tatsächlich ist das Spektrum der Kulturdenkmäler breit, wie auf Nachfrage beim Landesamt für Denkmalpflege deutlich wird. Denn laut der Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart, bei dem das Amt ansässig ist, können unter Denkmalschutz neben Gebäuden „unter anderem auch Kleindenkmale wie Wegkreuze oder Grabsteine“ stehen. Und geschützt werden kann auch die Umgebung, „soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist“, sowie Gesamtanlagen. Dies trifft etwa auf das ehemalige Augustiner Chorherrenstift in Öhningen zu, wo die Gesamtanlage mit dem Dorf unter Denkmalschutz steht.
Das ist am Tag des offenen Denkmals geboten
Als archäologische Kulturdenkmäler gelten außerdem etwa Grabhügel, Werkzeuge, Schmuck, Pfahlbauten und Friedhöfe. Wie das Regierungspräsidium Stuttgart weiter berichtet, müssen Kulturdenkmäler auch nicht von Menschenhand geschaffen sein. „Insofern können beispielsweise auch Versteinerungen als Kulturdenkmale geschützt sein oder Bäume, wenn sie beispielsweise als Gerichtslinden eine besondere historische Bedeutung haben“, so die Pressestelle.
Auch ein solches Beispiel gibt es im Landkreis, nämlich die Gerichtslinde auf der Reichenau, unter der früher einmal Gericht gehalten wurde. „Ansonsten werden Naturdenkmale nicht im Denkmalschutzgesetz berücksichtigt, sondern sind Teil des Naturschutzgesetzes“, erklärt die Pressestelle.
Denkmäler machen Geschichte erlebbar
Aber was macht ein Kulturdenkmal eigentlich zu einem Kulturdenkmal? Ist das Alter entscheidend? Dagegen spricht, dass jüngst auch die Imperia am Konstanzer Hafen den ehrenvollen Titel verliehen bekam – und die ist gerade einmal 30 Jahre alt.
Dabei spielt tatsächlich etwas anderes eine entscheidende Rolle, denn Kulturdenkmäler seien „Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht“. Laut der Pressestelle des Regierungspräsidiums erzählen Kulturdenkmäler „auf unmittelbare Weise von der Vergangenheit, den kulturellen Wurzeln und Traditionen der Menschen. Sie machen Geschichte begreifbar und erlebbar“.
Dafür sei aber das Original nötig, daher sei „authentische Substanz und das historische Erscheinungsbild wichtig“. Bei einem Gebäude gehe es nicht nur um das Äußere, es könnten zum Beispiel auch Konstruktionsweisen, Wandvertäfelungen, Fußböden oder Fenster relevant sein.
Übrigens sei ein Denkmal ein Denkmal, sobald es die dafür nötigen Eigenschaften besitzt – unabhängig davon, ob das bereits offiziell festgestellt wurde oder nicht, betont die Pressestelle.
Bei unerlaubter Veränderung droht eine Strafe
Zwar dürfen Kulturdenkmäler verändert werden – in Iznang wird derzeit etwa das geschützte alte Rathaus saniert. Um ihren Status zu erhalten, müssen Veränderungen allerdings durch die Denkmalschutzbehörden genehmigt werden. „Nicht genehmigungsfähig sind in der Regel Maßnahmen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Denkmals führen oder die das Kulturdenkmal nachhaltig substanziell schädigen“, betont die Pressestelle des Regierungspräsidiums.
Wer ungenehmigte Veränderungen vornehme, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern oder Rückbauverfügungen bestraft werden können. Im schlimmsten Fall könne ein Denkmal auch seinen Schutzstatus verlieren.
Umgekehrt könne die Beratung durch den Staat auch einen Vorteil haben: So wird laut Pressestelle der Erhalt von Kulturdenkmalen „durch großzügige steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten“ gefördert, auch gebe es bei besonders denkmalgerechte Reparaturen eine anteilige Förderung.
Denkmalstatus muss erfragt werden
Und woher wissen Hauskäufer, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht? Laut Pressestelle kann der Status von potenziellen Eigentümern sowohl bei der Unteren Denkmalschutzbehörde als auch beim Landesamt für Denkmalpflege nachgefragt werden. Es soll aber bald einfacher gehen: „In naher Zukunft können Auskünfte auch über ein Denkmalportal online erfolgen“, heißt es aus dem Regierungspräsidium.