Bei der Tennishalle auf der Mettnau steht ein großer Wechsel an: Zum Ende des Jahres läuft der Vertrag mit dem derzeitigen Erbbaurechtsnehmer, dessen Namen die Stadt aus Datenschutzgründen nicht nennen möchte, aus. Nach 40 Jahren möchte der den Vertrag nicht verlängern. Die Stadt sucht daher zum 1. Januar 2024 nach einem geeigneten Nachfolger für die nächsten mindestens 30 Jahre. Dafür setzt sie erstmals auf einen Fragenkatalog für Interessenten, den Emanuel Flierl und Pascal Löchle von der Wirtschaftsförderung in den jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vorstellten. Ein wichtiger Punkt für die Vergabe sei, dass örtliche Vereine einbezogen werden. Doch gerade bei diesem Punkt äußerten einige Gemeinderäte Bedenken.

Interessenten müssen Vereine einbinden

Konkret der Fragenkatalog, dass Interessen sich in vier Kategorien mit Punkten von null bis fünf bewerten und vergleichen lassen müssten: Am stärksten gewichten möchte die Stadt hierbei das potentielle Nutzungskonzept für die Halle mit 45 Prozent. Am stärksten soll hierbei die Einbindung der Vereine in das Konzept einfließen. Mit 25 Prozent möchte die Stadt den Plan des neuen Erbbaurechtsnehmers für die Sanierung und Instandhaltung der Halle gewichten.

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Zudem sollen die generelle Bewerbereignung, also die finanzielle Leistungsfähigkeit (20 Prozent), und die Höhe des Erbbauzinses (10 Prozent) aus der Bewerbung der Interessenten in die Beurteilung einfließen. Für den Zins soll dabei der aktuelle Satz von 26.000 Euro jährlich als Mindestanforderung gelten, so Pascal Löchle.

So soll möglichst objektiv bewertet werden

Der Wirtschaftsförderer erklärte im Ausschuss, die Stadt habe sich erstmals für eine solch komplexe Ausschreibung entschieden, um potentielle Bewerber möglichst objektiv bewerten zu können. Diese Form könnte künftig auch bei weiteren Vergaben genutzt werden.

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Eine weitere Forderung der Stadt: Der neue Pächter muss der Stadt einmalig etwa 221.000 Euro zahlen. Denn dieser Betrag entspricht laut einem von der Stadt im Dezember 2019 in Auftrag gegebenen Gutachten zwei Dritteln des Wertes der Anlagen, die sich noch auf dem Gelände befinden. Diese hatte der aktuelle Pächter erbaut, weswegen die Stadt ihn hierfür mit eben jenen 221.000 Euro entschädigen muss, die sie nun auf den neuen Pächter umlegen möchte. Ende des Jahres soll es laut Emanuel Flierl jedoch eine erneute Schätzung des Verkehrswerts der Anlagen geben.

Kommen die örtlichen Vereine zu kurz?

Mehrere Ausschussmitglieder, darunter Walter Hiller (Freie Wähler) und Helmut Villinger (CDU), befürchteten trotz der umfangreichen Anforderungen, die Nutzungsrechte für die örtlichen Vereine und deren Mitglieder könnten unter einem neuen Pächter zu kurz kommen.

Allerdings haben die Vereine auch unter dem aktuellen Erbbaurechtnehmer kein vertraglich zugesichertes Recht zur Hallennutzung, sagt Natalie Reiser von der Pressestelle der Stadt auf SÜDKURIER-Nachfrage. Jedoch werde die Halle gar nicht von diesem betrieben, sondern von der von Axel Tabertshofer vertretenen TSG Radolfzell, die dazu einen Vertrag mit dem Pächter abgeschlossen habe und im Interesse der Vereine handle.

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Zudem sei laut Reiser der wirtschaftliche Betrieb der Halle, solange sie für Tennissport genutzt werde, ohne Belegung durch die Vereine kaum vorstellbar. Dennoch werde die Stadt die Inhalte des Konzepts, die zur Vergabeentscheidung führen, auch entsprechend vertraglich sichern, wie die Pressesprecherin klar stellt. Dazu zähle auch die Einbindung der Vereine.

Abstimmung im Rat am 25. April

Am Ende stimmte der Ausschuss dem Vorschlag trotz der Bedenken einstimmig zu. Am Dienstag, 25. April, soll sich nun der Gemeinderat mit dem vorgeschlagenen Ausschreibungskonzept beschäftigen. Sollte der zustimmen, würde im Anschluss die achtwöchige Ausschreibung beginnen.