An den Jüngsten soll nicht gespart werden. Die Stadt Radolfzell verzichtet in Zeiten der Energiekrise darauf, die Räume von Kindergärten und Schulen nur reduziert zu heizen. „Schulen und Kindergärten sind in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen ausdrücklich von verpflichtenden Maßnahmen ausgenommen“, teilt die Radolfzeller Stadtverwaltung auf Nachfrage des SÜDKURIER mit.
Schulleitungen haben die Verantwortung für die Raumtemperatur
Damit soll gewährleistet werden, dass der Schulbetrieb ohne Einschränkungen weiterlaufen kann. Der schwarze Peter im Fall einer Temperaturabsenkung liegt so bei den Schulleitungen selbst: „Einsparmaßnahmen im Bereich der Schulen, die über die Empfehlungen des Städtetags für Schulen hinausgehen, liegen also im Verantwortungsbereich der Schulen selbst“, heißt es dazu in dem Schreiben weiter.
Generell seien für die Unterrichtsräume 20 Grad Celsius vorgesehen, für Sportstätten sogar nur 17 Grad. Ohnehin sei es nicht immer technisch möglich oder sinnvoll, die Vorgaben exakt einzuhalten. Das hänge vom Nutzungsverhalten und den Räumlichkeiten ab.
Einsparversuche in allen anderen Gebäuden der Stadt
Viel Einsparungspotential gibt es an den Radolfzeller Schulen und Kindergärten nach Aussage der Stadt ohnehin nicht: „Aufgrund der eher angespannten Raumsituation in den Schulen ist nicht vorgesehen, bestimmte Bereiche weniger oder gar nicht zu beheizen“, so die Pressestelle der Stadt Radolfzell. Immerhin werde in allen anderen städtischen Gebäuden versucht, Energie einzusparen.
Die Lüftungsanlagen liefen auf Einstellungen der Vorpandemiezeit und die Temperaturobergrenzen sei auf 19 Grad festgelegt worden. Aus technischen Gründen liege die Einhaltung dieser Grenze jedoch überwiegend in der Verantwortung der Nutzer, so die Pressestelle der Stadt.
Falls es im Winter zu einem echten Versorgungsengpass kommen sollte und sogenannte Wärmeräume eingerichtet werden müssen, werde ein Krisenstab darüber entscheiden, wo und wie diese einzurichten sind. Das gilt auch für die Aufrechterhaltung des städtischen Betriebes.